Belegärztliche Vergütung bezeichnet die Entlohnung eines niedergelassenen Arztes für stationäre Behandlungen, die er an eigenen Patienten in einem Belegkrankenhaus erbringt. Im Gegensatz zu Hauptabteilungsärzten, die als Krankenhausangestellte tätig sind, rechnet der Belegarzt seine persönlichen Leistungen direkt mit der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung des Patienten ab.

Bedeutung für Ärzte

Für GKV-Patienten erfolgt die belegärztliche Abrechnung über besondere Belegarzt-Kapitel des EBM, die spezifische Ziffern für stationäre belegärztliche Leistungen enthalten (z. B. EBM-Kapitel 36). Die Vergütung liegt dabei unter der, die ein Hauptabteilungsarzt über DRG-Fallpauschalen erzielen würde, bietet jedoch den Vorteil der direkten Arzt-Patienten-Beziehung und der Niederlassung. Bei Privatpatienten rechnet der Belegarzt nach GOÄ ab und kann den Steigerungsfaktor nutzen. Das Krankenhaus trägt Kosten für Pflege, Unterkunft und medizinische Infrastruktur über den Pflegesatz; es zahlt keine Arzthonorare. Belegärzte müssen eine separate Berufshaftpflichtversicherung für ihre stationären Tätigkeiten haben, da die Krankenhausversicherung diese nicht abdeckt.

Abgrenzung

Die belegärztliche Vergütung ist von der wahlärztlichen Vergütung zu unterscheiden, die ein angestellter Krankenhausarzt für Wahlleistungen nach GOÄ zusätzlich erhält. Außerdem ist das Belegarztprinzip nicht identisch mit dem Konsiliarärztemodell oder der Institutsambulanz.

Beispiel

Ein niedergelassener Gynäkologe mit Belegarztvertrag operiert eine Patientin stationär. Für seine persönlichen Leistungen rechnet er nach GOÄ ab; das Krankenhaus stellt der Patientin gesondert Pflegesatz und Sachkosten in Rechnung. Bei GKV-Patienten erfolgt die Abrechnung über die KV nach EBM-Belegarzt-Kapitel. Ärzteversichert berät Belegärzte zu Versicherungsschutz und Abrechnungsoptimierung.

Quellen

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