Die BEMA-Obergrenze bezeichnet die budgetären Höchstgrenzen, die im Rahmen der vertragszahnärztlichen Honorarverteilung das erzielbARE GKV-Honorar eines Zahnarztpraxisstandorts begrenzen können. Im BEMA-System werden Gesamtvergütungen zwischen Krankenkassen und Kassenzahnärztlichen Vereinigungen vereinbart und anschließend auf die einzelnen Praxen verteilt. Bei überdurchschnittlich hohem Leistungsvolumen können Praxen de facto an eine Abrechnungsdeckelung stoßen.
Bedeutung für Ärzte
Für Vertragszahnärzte ist das Bewusstsein für Obergrenzen und Budgetmechanismen im BEMA-System wichtig, um das wirtschaftliche Potenzial der Praxis realistisch einzuschätzen. Wer in einem Quartal erheblich mehr BEMA-Leistungen erbringt als der Fachgruppendurchschnitt, riskiert eine Honorarkürzung durch die KZV (Kassenzahnärztliche Vereinigung) im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsprüfung. Eine strategische Mischung aus BEMA- und GOZ-Leistungen (Privatleistungen) ist deshalb betriebswirtschaftlich sinnvoll. Ärzteversichert unterstützt Zahnarztpraxen bei der Liquiditätsplanung, die beide Honorarquellen realistisch berücksichtigt.
Abgrenzung
Die BEMA-Obergrenze ist kein starrer gesetzlicher Deckel, sondern resultiert aus der Honorarverteilung durch die KZV und Wirtschaftlichkeitsprüfungen. Sie unterscheidet sich vom Regelleistungsvolumen (RLV) im ärztlichen EBM-Bereich, das einen festen Deckel je Quartal und Arzt definiert.
Beispiel
Ein Zahnarzt erbringt im dritten Quartal 30 Prozent mehr BEMA-Leistungen als im Vorjahresvergleich. Die KZV leitet eine Wirtschaftlichkeitsprüfung ein, da sein Leistungsvolumen erheblich über dem Fachgruppendurchschnitt liegt. Ergebnis: Teilweise Kürzung des Honorars auf das Durchschnittsniveau.
Quellen
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