Der ärztliche Bereitschaftsdienst bezeichnet die organisierte Sicherstellung der ambulanten medizinischen Versorgung außerhalb der regulären Praxisöffnungszeiten, also an Wochenenden, Feiertagen und nachts. Er wird von den Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) organisiert und ist für alle zugelassenen Vertragsärzte verpflichtend. Die Teilnahme kann durch eigene Dienste, durch Beauftragung eines Vertretungsarztes oder durch Einzahlung in einen KV-Bereitschaftspool erfolgen.
Bedeutung für Ärzte
Für niedergelassene Ärzte ist der Bereitschaftsdienst ein wesentlicher Teil der Pflichten als Vertragsarzt. Die Dienstpläne werden von der jeweiligen KV erstellt und können je nach Region und Fachgruppe unterschiedlich belastend sein. In Stadtgebieten mit vielen Ärzten kommen Dienste seltener vor als in ländlichen Regionen. Die Vergütung von Bereitschaftsdienstleistungen erfolgt separat vom Regelhonorar und variiert je nach KV. Wichtig: Während des Bereitschaftsdienstes können Unfälle passieren oder Haftungsfragen entstehen, die über die reguläre Berufshaftpflicht abgesichert sein sollten. Ärzteversichert überprüft bei der Beratung, ob der Bereitschaftsdienst im bestehenden Haftpflichtschutz ausdrücklich eingeschlossen ist.
Abgrenzung
Der Bereitschaftsdienst ist nicht identisch mit dem Notarztdienst (präklinische Notfallversorgung) oder dem Krankenhausbereitschaftsdienst für Klinikärzte. Er unterscheidet sich auch vom Notfalldienst, den Praxen in Eigenregie für eigene Patienten anbieten können.
Beispiel
Eine Allgemeinärztin ist im Rahmen des KV-Bereitschaftsdienstes jeden sechsten Samstag von 8 bis 18 Uhr in einer regionalen Notfallpraxis eingeteilt. Sie kann sich für einzelne Dienste durch einen Vertreter ablösen lassen, muss dafür jedoch Genehmigung und Abrechnung korrekt abwickeln.
Quellen
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