Bereitstellungszinsen sind Zinsen, die eine Bank auf den noch nicht abgerufenen Teil eines zugesagten Darlehens erhebt. Sie entstehen, wenn ein Kredit zwar vertraglich zugesagt, aber noch nicht vollständig ausgezahlt wurde. Typisch ist dies bei Immobilien- oder Praxisfinanzierungen, bei denen das Darlehen in mehreren Tranchen entsprechend dem Baufortschritt oder der Investitionsumsetzung abgerufen wird. Der Bereitstellungszins beträgt üblicherweise 0,25 bis 0,35 Prozent pro Monat des nicht abgerufenen Betrags.

Bedeutung für Ärzte

Bei der Finanzierung eines Praxisneubaus oder einer aufwändigen Praxisübernahme werden Kreditmittel häufig schrittweise benötigt. Ein Arzt, der einen Kredit über 500.000 Euro aufnimmt, aber im ersten Monat nur 100.000 Euro abruft, zahlt auf die verbleibenden 400.000 Euro Bereitstellungszinsen. Bei 0,25 Prozent monatlich sind das 1.000 Euro monatlich für nicht genutzte Mittel. Über eine Bauzeit von zwölf Monaten summiert sich das auf mehrere Tausend Euro Zusatzkosten. Ärzteversichert empfiehlt, bei der Praxisfinanzierung gezielt nach einer bereitstellungszinsfreien Anlaufzeit (oft drei bis sechs Monate) zu verhandeln.

Abgrenzung

Bereitstellungszinsen sind keine Bearbeitungsgebühren (die einmalig anfallen) und keine regulären Kreditzinsen (die auf den ausgezahlten Betrag berechnet werden). Sie entstehen ausschließlich auf den noch nicht in Anspruch genommenen Teil einer Kreditlinie.

Beispiel

Ein Arzt finanziert eine neue Praxis mit einem Darlehen über 300.000 Euro. Nach sechs bereitstellungszinsfreien Monaten ruft er monatlich 50.000 Euro ab. Für die jeweils nicht abgerufenen 250.000, 200.000 usw. Euro fallen Bereitstellungszinsen an, die er in seine Finanzierungsplanung einkalkulieren muss.

Quellen

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