Bereitstellungszinsen sind Zinsen, die eine Bank für einen zugesagten Kredit berechnet, der noch nicht vollständig abgerufen wurde, in der Regel ab dem zweiten oder dritten Monat nach Kreditzusage, typischerweise 0,25 Prozent pro Monat auf den nicht abgerufenen Betrag.
Was bedeutet das genau?
Wenn ein Arzt einen Praxiskredit von 500.000 Euro zugesagt bekommt, aber das Geld gestaffelt abruft, zahlt er auf den noch nicht verwendeten Teil Bereitstellungszinsen. Bei einem Kredit mit 0,25 Prozent Bereitstellungszinsen ab dem dritten Monat und einem noch nicht abgerufenen Betrag von 300.000 Euro entstehen monatlich 750 Euro zusätzliche Kosten, die bei der Finanzierungsplanung eingeplant werden müssen.
Bedeutung für Ärzte
Bei Praxisgründungen mit Umbau- oder Baumaßnahmen, wo das Darlehen in Tranchen nach Baufortschritt abgerufen wird, können Bereitstellungszinsen über mehrere Monate eine beachtliche Summe ergeben. Ärzte sollten beim Kreditabschluss die bereitstellungszinsfreie Zeit verhandeln und die Abrufplanung eng mit dem Kreditgeber abstimmen.
Abgrenzung
Bereitstellungszinsen sind von den regulären Darlehenszinsen zu unterscheiden: Letztere fallen auf den abgerufenen und ausgezahlten Kreditbetrag an, Bereitstellungszinsen auf den noch nicht ausgezahlten Teil. Beide Kostenarten können gleichzeitig anfallen.
Praxisbeispiel
Eine Ärztin schließt einen Praxisaufbaukredit über 400.000 Euro ab und ruft ihn in vier Tranchen über sechs Monate ab. Ab dem dritten Monat zahlt sie 0,25 Prozent Bereitstellungszinsen auf den jeweiligen Restbetrag. Insgesamt entstehen etwa 1.500 Euro Bereitstellungszinsen.
Ärzteversichert empfiehlt Ärzten in der Praxisfinanzierungsphase, neben dem eigentlichen Kreditschutz auch eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen, die die Kreditraten im BU-Fall absichert.
Quellen: Deutsche Ärztebank, Praxisfinanzierungs-Leitfaden 2025; KfW, Kreditkonditionen 2025; Bundesärztekammer, Niederlassungsberatung 2025.
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