Die Berufsausübungserlaubnis (BAE) ist eine behördliche Genehmigung, die Ärztinnen und Ärzten ohne vollständige Approbation die vorübergehende oder auf bestimmte Tätigkeiten beschränkte Ausübung des ärztlichen Berufs in Deutschland erlaubt. Sie wird von den zuständigen Landesbehörden erteilt und ist in Reichweite, Dauer und Tätigkeitsbereich begrenzt. Rechtsgrundlage ist § 10 der Bundesärzteordnung (BÄO).
Bedeutung für Ärzte
Die Berufsausübungserlaubnis ist für viele ausländische Ärzte der erste Schritt in das deutsche Gesundheitssystem, bevor die vollständige Approbation erteilt wird. Insbesondere Ärzte aus Drittstaaten (außerhalb der EU), deren Ausbildung noch auf Gleichwertigkeit geprüft wird, können mit einer BAE bereits klinisch tätig sein. Praxen und Kliniken, die solche Ärzte beschäftigen, sollten sicherstellen, dass die BAE die konkret ausgeübte Tätigkeit und den Beschäftigungsort abdeckt. Eine Überschreitung des Geltungsbereichs stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Ärzteversichert empfiehlt bei der Einstellung von Ärzten mit BAE, die Haftpflichtversicherung auf Abdeckung zu prüfen.
Abgrenzung
Die Berufsausübungserlaubnis ist nicht mit der Approbation gleichzusetzen, die unbegrenzt und ohne einschränkende Auflagen gilt. Sie unterscheidet sich auch vom Berufsausweis oder einer Fachanerkennung.
Beispiel
Ein Arzt aus Syrien mit syrischem Medizinstudium stellt einen Antrag auf Approbation in Deutschland. Während das Verfahren läuft, erhält er eine Berufsausübungserlaubnis für eine Tätigkeit als Assistenzarzt in einem bestimmten Krankenhaus für zwei Jahre.
Quellen
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