Die Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) ist eine Organisationsform für Vertragsärzte nach §33 Ärzte-ZV, bei der mehrere niedergelassene Ärzte gemeinsam an einem oder mehreren Standorten kassenärztlich tätig sind, ihre Leistungen unter einer gemeinsamen KV-Abrechnungsnummer abrechnen und Betriebsmittel teilen.

Was bedeutet das genau?

In einer BAG erbringen die beteiligten Ärzte ihre Leistungen gemeinsam, teilen sich Personal, Räume und Geräte und rechnen gegenüber der KV als Einheit ab. Die BAG kann als Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) oder als Partnerschaftsgesellschaft organisiert sein. Wichtig ist die Unterscheidung zwischen örtlicher BAG (ein Standort) und überörtlicher BAG (mehrere Standorte, auch unterschiedliche KV-Bezirke).

Bedeutung für Ärzte

Für niedergelassene Ärzte ist die BAG die häufigste Form der Praxisgemeinschaft, weil sie Synergieeffekte bei Personal und Geräteinvestitionen bietet und gleichzeitig gemeinsam eine höhere Patientenkapazität ermöglicht. Der Gesellschaftsvertrag der BAG muss sorgfältig gestaltet sein, insbesondere hinsichtlich Gewinnverteilung, Haftungsregelungen und Ausstiegsklauseln.

Abgrenzung

Die BAG unterscheidet sich von der Praxisgemeinschaft: Bei der Praxisgemeinschaft teilen Ärzte nur Infrastruktur, rechnen aber separat ab und haben getrennte Patientenstämme. Bei der BAG ist die Abrechnung gemeinsam und der Patientenstamm wird geteilt.

Praxisbeispiel

Zwei Internisten gründen eine BAG als GbR. Sie teilen sich eine Praxis, ein Praxisteam und rechnen gemeinsam über eine KV-Nummer ab. Gewinne werden nach einem vereinbarten Schlüssel aufgeteilt. Beim Ausscheiden eines Partners regelt der Gesellschaftsvertrag die Abfindungsmodalitäten.

Ärzteversichert berät BAG-Ärzte zu einer optimalen gemeinsamen Versicherungsstrategie, insbesondere zur Berufshaftpflicht, die alle Partner und die gemeinsame Praxis absichert.

Quellen: §33 Ärzte-ZV, Zulassungsverordnung 2025; Bundesärztekammer, Organisationsformen Praxis 2025; KBV, BAG-Leitfaden 2025.

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