Die Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) ist eine Kooperationsform für zugelassene Vertragsärzte, bei der zwei oder mehr Ärzte gemeinsam in einer Praxis tätig sind, Ressourcen teilen und unter einer gemeinsamen Abrechnungsnummer gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) abrechnen. Sie ist die gesetzlich anerkannte Form der Gemeinschaftspraxis und löste den früheren Begriff „Gemeinschaftspraxis" formell ab (§ 33 Ärzte-ZV). Die BAG kann orts- oder fachübergreifend organisiert sein.

Bedeutung für Ärzte

Die BAG ermöglicht Kostenteilung (Miete, Personal, Geräte) bei gleichzeitiger gemeinsamer Patientenversorgung. Dies erhöht die wirtschaftliche Effizienz und verbessert die Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch flexible Dienstplanung. Gleichzeitig erhöht die gemeinsame Abrechnung das Regelleistungsvolumen (RLV) der Praxis. Typischer Nachteil: Alle BAG-Mitglieder haften gemeinsam für vertragsärztliche Pflichten. Ärzteversichert berät bei der finanziellen Strukturierung einer BAG-Gründung, insbesondere zu Gesellschaftervereinbarungen und getrennter Haftpflichtabsicherung.

Abgrenzung

Die BAG ist nicht identisch mit der Praxisgemeinschaft, bei der Ärzte zwar Räume und Personal teilen, aber separate KV-Nummern haben und unabhängig voneinander abrechnen. Im Gegensatz zum MVZ (Medizinisches Versorgungszentrum) ist die BAG eine Personengesellschaft, kein rechtlich selbständiges Unternehmen.

Beispiel

Zwei Internisten gründen eine BAG. Sie teilen sich eine 300 qm-Praxis, beschäftigen vier MFA gemeinsam und rechnen unter einer gemeinsamen KV-Nummer ab. Die Gewinne werden nach einem vereinbarten Schlüssel (60:40) aufgeteilt.

Quellen

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