Die Berufserlaubnis für ausländische Ärzte ist eine nach §10 Bundesärzteordnung (BÄO) erteilte befristete Genehmigung zur Ausübung des ärztlichen Berufs in Deutschland, wenn die Voraussetzungen für die Approbation noch nicht vollständig erfüllt sind.

Was bedeutet das genau?

Die Berufserlaubnis wird von den zuständigen Landesbehörden erteilt und ist auf zwei Jahre befristet, mit Verlängerungsmöglichkeit. Sie berechtigt zur ärztlichen Tätigkeit unter Aufsicht in einem bestimmten Bereich, beispielsweise in einer Klinik. Sie ist kein Ersatz für die Approbation, sondern eine Überbrückung während des Anerkennungsverfahrens. Die Erteilungsvoraussetzungen variieren je nach Herkunftsland und Gleichwertigkeitsprüfung.

Bedeutung für Ärzte

Für Ärzte aus Nicht-EU-Ländern, die in Deutschland tätig sein wollen, ist die Berufserlaubnis häufig der erste Schritt zur Berufsausübung, während das Anerkennungsverfahren läuft. Sie erlaubt es, erste klinische Erfahrungen in Deutschland zu sammeln und Sprachkenntnisse im Fachbereich zu entwickeln, was die spätere Approbation erleichtert.

Abgrenzung

Die Berufserlaubnis unterscheidet sich von der Approbation: Die Approbation ist unbefristet und berechtigt zur eigenständigen Berufsausübung in ganz Deutschland. Die Berufserlaubnis ist befristet, eingeschränkt und an bestimmte Tätigkeitsstätten gebunden.

Praxisbeispiel

Ein Arzt aus Syrien mit abgeschlossenem Medizinstudium stellt einen Antrag auf Approbation. Da die Gleichwertigkeitsprüfung mehrere Monate dauert, erhält er zunächst eine Berufserlaubnis für eine Stelle als Assistenzarzt in einer Klinik, wo er unter ärztlicher Aufsicht tätig sein darf.

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Quellen: §10 Bundesärzteordnung (BÄO) 2025; Bundesärztekammer, Anerkennungsleitfaden 2025; IMK, Anerkennungsberatung 2025.

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