Eine Berufsgenossenschaft (BG) ist eine branchenspezifische Körperschaft des öffentlichen Rechts, die als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung in Deutschland fungiert. Jeder Arbeitgeber ist verpflichtet, seine Betriebe und Mitarbeitenden bei der jeweils zuständigen Berufsgenossenschaft anzumelden und Beiträge zu entrichten. Im Schadenfall (Arbeitsunfall oder Berufskrankheit) übernimmt die BG Heilbehandlung, Rehabilitation und Entschädigungsleistungen. Rechtsgrundlage ist das Siebte Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII).

Bedeutung für Ärzte

Für niedergelassene Ärzte als Arbeitgeber ist die Mitgliedschaft bei der zuständigen BG (für Arztpraxen in der Regel die BGW) gesetzlich vorgeschrieben und keine freiwillige Entscheidung. Beiträge werden allein vom Arbeitgeber gezahlt und steuerlich als Betriebsausgabe abgesetzt. Die BG nimmt dem Arbeitgeber die Haftung für Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten ab, sofern keine grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Ärzteversichert berät Praxisinhaber zur korrekten Einstufung in Gefahrklassen und zu Präventionsangeboten der BG, die die Beiträge senken können.

Abgrenzung

Die Berufsgenossenschaft ist kein privater Versicherer, sondern eine öffentlich-rechtliche Institution. Sie unterscheidet sich von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und der privaten Unfallversicherung. Eine private Unfallversicherung des Arbeitgebers selbst ist eine ergänzende, nicht gesetzlich vorgeschriebene Absicherung.

Beispiel

Ein Praxisinhaber meldet seine neue MFA innerhalb der gesetzlichen Frist bei der BGW an. Als die MFA Monate später bei der Arbeit stürzt und sich den Arm bricht, übernimmt die BGW alle Behandlungskosten und zahlt ggf. Verletztengeld, ohne dass der Arbeitgeber direkt haftet.

Quellen

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