Die berufsgenossenschaftliche Unfallversicherung ist die gesetzliche Pflichtversicherung für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland gegen Arbeitsunfälle, Wegeunfälle und Berufskrankheiten. Sie wird vollständig vom Arbeitgeber finanziert und von den Berufsgenossenschaften (BG) als Trägerorganisationen verwaltet. Im Leistungsfall übernimmt sie medizinische Behandlung, berufliche Rehabilitation, Verletztenrente und im schlimmsten Fall Hinterbliebenenleistungen.

Bedeutung für Ärzte

Für Arztpraxen als Arbeitgeber ist die berufsgenossenschaftliche Unfallversicherung eine nicht verhandelbare Pflicht. Die zuständige BG für Praxen im Gesundheitswesen ist die BGW. Beiträge richten sich nach Lohnsumme und Gefahrklasse. Gleichzeitig profitiert der Arbeitgeber: Mit dem Beitrag kauft er sich von der persönlichen Haftung für Arbeitsunfälle seiner Mitarbeitenden frei (Haftungsablösung). Nadelstichverletzungen sind in Arztpraxen einer der häufigsten Arbeitsunfalltypen; die BGW übernimmt auch Kosten einer möglichen HIV-Prophylaxe nach Stichverletzung. Ärzteversichert empfiehlt, Unfallmeldungen an die BGW zeitnah und korrekt vorzunehmen, um Leistungsansprüche der Mitarbeitenden nicht zu gefährden.

Abgrenzung

Die berufsgenossenschaftliche Unfallversicherung ist nicht mit einer privaten Unfallversicherung zu verwechseln, die Arbeitnehmer oder Arbeitgeber freiwillig abschließen. Sie ist auch keine Krankenversicherung, auch wenn sie medizinische Kosten nach Arbeitsunfall übernimmt.

Beispiel

Eine Arzthelferin rutscht auf dem nassen Korridor der Praxis aus und bricht sich das Handgelenk. Die Praxis meldet den Arbeitsunfall innerhalb von drei Tagen der BGW. Die BGW übernimmt die gesamte medizinische Behandlung und, falls nötig, auch Rehaleistungen.

Quellen

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