Die berufsgenossenschaftliche Unfallversicherung ist die gesetzliche Pflichtversicherung nach SGB VII, die Arbeitnehmer gegen Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten absichert und durch Pflichtbeiträge der Arbeitgeber finanziert wird.

Was bedeutet das genau?

Die berufsgenossenschaftliche Unfallversicherung erbringt bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten Leistungen für medizinische Behandlung, Rehabilitation und Entschädigung. Sie ist das Pflaster für alle berufsbedingten Schäden an der Gesundheit von Arbeitnehmern. Der Arbeitgeber ist haftungsfrei, wenn er die Beiträge zahlt, es sei denn, er hat den Unfall vorsätzlich verursacht. Die Höhe der Beiträge richtet sich nach der Lohnsumme und dem Unfallrisiko der Branche.

Bedeutung für Ärzte

Für Praxisinhaber ist die Mitgliedschaft bei der BGW (Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege) Pflicht für alle beschäftigten Mitarbeiter. Der Praxisinhaber selbst ist als Unternehmer nicht automatisch mitversichert, kann sich aber freiwillig versichern. Besonders relevant für Arztpraxen: Nadelstichverletzungen gelten als Arbeitsunfall und können zur Berufskrankheit führen.

Abgrenzung

Die berufsgenossenschaftliche Unfallversicherung ist von der privaten Unfallversicherung des Arztes selbst zu unterscheiden: Letztere schützt ihn bei Privatunfällen und beruflichen Unfällen als Selbstständiger. Sie ergänzen sich, überschneiden sich aber nicht.

Praxisbeispiel

Eine Medizinische Fachangestellte zieht sich beim Sterilisationsvorgang eine Verbrühung zu. Die BGW übernimmt die komplette Behandlung, Heilmittel und Fahrtkosten. Die Praxis zahlt weiterhin den Lohn fort, erhält aber keine weitere Haftungsklage.

Ärzteversichert berät Praxisinhaber zu allen Fragen der Mitarbeiterversicherung und empfiehlt die freiwillige BGW-Versicherung auch für den Praxisinhaber selbst.

Quellen: SGB VII, Sozialgesetzbuch 2025; BGW, Beitragsinformation 2026; DGUV, Unfallversicherungsstatistik 2025.

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