Das Berufsgerichtsverfahren (auch: standesrechtliches Verfahren) ist ein berufsrechtliches Verfahren, das von der Ärztekammer gegen Ärzte eingeleitet wird, wenn der Verdacht auf einen Verstoß gegen die Berufsordnung besteht. Es wird vor den Berufsgerichten für die Heilberufe (Landesberufsgerichte) verhandelt und kann zu Sanktionen führen, die von einer Warnung über Geldbußen bis zum vorübergehenden oder dauerhaften Berufsverbot reichen.
Bedeutung für Ärzte
Ein Berufsgerichtsverfahren kann für jeden Arzt einschneidend sein, da es die berufliche Existenz bedrohen kann. Typische Auslöser sind Verstöße gegen die Schweigepflicht, unzulässige Werbung, Behandlungsfehler mit standesrechtlicher Relevanz oder Verstöße gegen das Zuweisungsverbot. Neben den berufsrechtlichen Konsequenzen kann das Verfahren auch die Berufsunfähigkeitsversicherung belasten, da längere Tätigkeitsunterbrechungen drohen können. Ärzteversichert empfiehlt, im Fall einer Einleitung eines Verfahrens sofort einen auf Arztrecht spezialisierten Anwalt hinzuzuziehen und zu prüfen, ob eine Rechtsschutzversicherung greift.
Abgrenzung
Das Berufsgerichtsverfahren ist kein Strafverfahren und kein Zivilverfahren (Haftungsklage). Es ist ein eigenständiges standesrechtliches Verfahren der Selbstverwaltung der Ärzteschaft. Ein Freispruch im Strafverfahren schützt nicht vor berufsrechtlichen Sanktionen.
Beispiel
Ein Arzt gibt ohne Einwilligung des Patienten Gesundheitsdaten an einen Arbeitgeber weiter. Die Ärztekammer leitet ein Berufsgerichtsverfahren wegen Verletzung der Schweigepflicht ein. Das Gericht verhängt eine Geldbuße von 5.000 Euro und eine förmliche Rüge.
Quellen
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