Das Berufsgerichtsverfahren ist ein standesrechtliches Verfahren, das von der Ärztekammer gegen Ärzte eingeleitet wird, wenn Verstöße gegen die ärztliche Berufsordnung oder das Heilberufsgesetz vorliegen, und das unabhängig von strafrechtlicher oder zivilrechtlicher Verfolgung stattfindet.

Was bedeutet das genau?

Berufsgerichtsverfahren werden durch die Ärztekammer angestrengt und vor den Berufsgerichten der Länder verhandelt. Mögliche Sanktionen sind: Warnung, Rüge, Geldbuße bis zu 50.000 Euro, vorübergehendes Ruhen der Approbation oder im schwersten Fall das Berufsverbot. Typische Auslöser sind Verstöße gegen das Werbeverbot, Abrechnungsbetrug, sexuelle Übergriffe oder grobe Vernachlässigung der Schweigepflicht.

Bedeutung für Ärzte

Ein Berufsgerichtsverfahren ist für den betroffenen Arzt belastend und kann die Reputation erheblich schädigen. Ärzte sollten sich frühzeitig rechtlich beraten lassen, wenn eine Anzeige bei der Ärztekammer eingeht. Einige Berufshaftpflichtversicherungen und Rechtsschutzversicherungen decken auch die Kosten eines Berufsgerichtsverfahrens ab.

Abgrenzung

Das Berufsgerichtsverfahren ist vom Strafverfahren zu unterscheiden: Das Strafverfahren verfolgt Verstöße gegen Strafgesetze, das Berufsgerichtsverfahren Verstöße gegen Standesrecht. Beide können parallel laufen. Es ist auch vom Kammermitgliedschaftsverfahren zu unterscheiden, das bei Verstößen gegen Kammerpflichten eingeleitet wird.

Praxisbeispiel

Ein Arzt wird von einem Patienten bei der Ärztekammer wegen unerlaubter Werbung mit Patientenfällen in sozialen Netzwerken angezeigt. Die Ärztekammer leitet ein Berufsgerichtsverfahren ein und verhängt nach Verhandlung eine Geldbuße von 3.000 Euro.

Ärzteversichert empfiehlt Ärzten, einen Rechtsschutz abzuschließen, der explizit Berufsgerichtsverfahren und standesrechtliche Auseinandersetzungen einschließt.

Quellen: Heilberufsgesetze der Länder 2025; Bundesärztekammer, Musterberufsordnung 2025; Deutsches Ärzteblatt, Standesrecht 2025.

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