Die Berufshaftpflichtversicherung für Ärzte ist eine Pflichtversicherung, die Schadensersatzansprüche von Patienten oder Dritten aufgrund von Behandlungsfehlern, Aufklärungsversäumnissen oder sonstigen beruflichen Pflichtverletzungen abdeckt. Sie schützt den Arzt vor den finanziellen Folgen berechtigter und unberechtigter Ansprüche und übernimmt auch die Kosten der Rechtsabwehr (Abwehr unberechtigter Ansprüche). Die Versicherungspflicht ergibt sich aus den Berufsordnungen der Landesärztekammern.
Bedeutung für Ärzte
Ein schwerwiegender Behandlungsfehler kann Schadensersatzforderungen in Millionenhöhe auslösen, insbesondere bei dauerhaften Körperschäden, Pflegebedürftigkeit oder dem Tod eines Patienten. Ohne ausreichende Deckungssumme ist der persönliche Ruin des Arztes möglich. Mindestdeckungssummen variieren je nach Fachgebiet: Operativ tätige Ärzte benötigen deutlich höhere Summen (oft 5 bis 10 Millionen Euro je Schaden) als konservativ tätige. Auch Nebentätigkeiten (z. B. Gutachtertätigkeit, Belegarzttätigkeit) müssen im Vertrag ausdrücklich eingeschlossen sein. Ärzteversichert vergleicht Berufshaftpflichttarife für alle Fachgruppen und prüft Deckungslücken im Bestand.
Abgrenzung
Die Berufshaftpflichtversicherung ist nicht mit der privaten Haftpflichtversicherung zu verwechseln, die nur außerberufliche Schäden abdeckt. Sie unterscheidet sich auch von der Betriebshaftpflicht, die Schäden durch den laufenden Praxisbetrieb (z. B. ein stürzender Patient) abdeckt, aber keine Behandlungsfehler umfasst.
Beispiel
Eine Gynäkologin übersieht bei einer Routineuntersuchung ein Frühzeichen für Zervixkarzinom. Das Gericht verurteilt sie zur Zahlung von 450.000 Euro Schadensersatz. Die Berufshaftpflichtversicherung mit ausreichender Deckungssumme übernimmt die vollständige Zahlung.
Quellen
- GDV – Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft
- Bundesärztekammer
- Gesetze im Internet – VVG
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