Die Berufsordnung für Ärzte ist das von den Landesärztekammern auf Basis der Musterberufsordnung der Bundesärztekammer erlassene Standesrecht, das die beruflichen Pflichten, ethischen Grundsätze und Verhaltensregeln für alle approbierten Ärzte verbindlich festlegt.

Was bedeutet das genau?

Die Musterberufsordnung der Bundesärztekammer enthält Regelungen zu Schweigepflicht, Aufklärungspflicht, Werbeverbot, Fortbildungspflicht, Untersuchungspflicht und dem Verbot unzulässiger Zusammenarbeit mit Nicht-Ärzten. Jede Landesärztekammer erlässt eine eigene Berufsordnung, die der Musterberufsordnung weitgehend folgt. Die Berufsordnung ist kein Gesetz, sondern Satzungsrecht der Kammer, hat aber für Kammermitglieder bindende Wirkung.

Bedeutung für Ärzte

Alle approbierten Ärzte sind verpflichtet, die Berufsordnung ihrer Landesärztekammer einzuhalten. Verstöße können Berufsgerichtsverfahren auslösen mit Sanktionen von der Rüge bis zum Berufsverbot. Besonders in der Außendarstellung und im digitalen Marketing müssen Ärzte die Werbeverbote der Berufsordnung beachten.

Abgrenzung

Die Berufsordnung ist von der Bundesärzteordnung (BÄO) zu unterscheiden: Die BÄO ist Bundesgesetz und regelt die Voraussetzungen für Approbation und Zulassung. Die Berufsordnung ist Standesrecht der Kammern und regelt die Ausübung des Berufs.

Praxisbeispiel

Ein Arzt bewirbt auf seiner Praxis-Website eine neue Behandlungsmethode mit Vorher-Nachher-Bildern von Patienten ohne deren schriftliche Einwilligung und mit irreführenden Erfolgsversprechen. Dies verstößt gegen das Werbeverbot der Berufsordnung und kann ein Berufsgerichtsverfahren auslösen.

Ärzteversichert empfiehlt Ärzten, bei Fragen zur berufsrechtskonformen Außendarstellung und zu den Folgen möglicher Verstöße eine Rechtsschutzversicherung mit Schwerpunkt Berufsrecht abzuschließen.

Quellen: Bundesärztekammer, Musterberufsordnung 2025; Heilberufsgesetze der Länder 2025; Deutsches Ärzteblatt, Standesrecht 2025.

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