Die Berufsordnung für Ärzte ist ein Regelwerk der jeweiligen Landesärztekammern, das auf Basis der Musterberufsordnung der Bundesärztekammer erlassen wird und für alle approbierten Ärzte im jeweiligen Bundesland Gültigkeit hat. Sie regelt berufliches Verhalten, ärztliche Pflichten (z. B. Schweigepflicht, Aufklärungspflicht, Dokumentationspflicht), zulässige und unzulässige Tätigkeiten sowie den Umgang mit Patienteninteressen. Verstöße können berufsgerichtlich geahndet werden.

Bedeutung für Ärzte

Die Berufsordnung ist für jeden Arzt verbindlich, unabhängig davon, ob er niedergelassen, angestellt oder in der Forschung tätig ist. Besonders praxisrelevant sind Regelungen zur Werbung (§ 27 MBO: sachlich und nicht irreführend), zu Zuweisungen (Verbot der entgeltlichen Zuweisung), zur Kooperation mit anderen Berufsgruppen und zur Zweitmeinung. Unwissenheit über die Berufsordnung schützt nicht vor berufsrechtlichen Konsequenzen. Änderungen der Musterberufsordnung (zuletzt 2018 umfassend überarbeitet) werden von den Landesärztekammern in eigene Satzungen übertragen. Ärzteversichert empfiehlt, bei Unsicherheiten zur Berufsordnung die Rechtsabteilung der Landesärztekammer oder einen Fachanwalt zu konsultieren.

Abgrenzung

Die Berufsordnung ist kein Gesetz im formellen Sinne, sondern eine Satzung der Selbstverwaltungskörperschaft Ärztekammer. Sie unterscheidet sich von der Approbationsordnung (regelt die Ausbildung) und vom Strafrecht (regelt strafrechtlich relevante Verstöße separat).

Beispiel

Ein Arzt veröffentlicht auf seiner Website eine Patientenbewertungsaufforderung, bei der Patienten für positive Bewertungen Rabatte erhalten. Das verstößt gegen das Werbeverbot der Berufsordnung; die Ärztekammer mahnt ihn ab.

Quellen

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