Die Berufsordnung der Landesärztekammer ist das auf Landesebene gültige berufsrechtliche Regelwerk für alle approbierten Ärzte im jeweiligen Bundesland. Sie basiert auf der Musterberufsordnung (MBO-Ä) der Bundesärztekammer, wird aber von jeder Landesärztekammer als eigenständige Satzung erlassen und kann in Einzelpunkten von der Musterberufsordnung abweichen. Dadurch existieren 16 teilweise leicht unterschiedliche Berufsordnungen in Deutschland.

Bedeutung für Ärzte

Für die Praxis bedeutet dies: Ein Arzt, der in mehreren Bundesländern tätig ist (z. B. als Gutachter oder in einer übergreifenden BAG), muss die jeweils gültige Landesberufsordnung kennen. Unterschiede betreffen z. B. Regelungen zur Fernbehandlung, zu Praxisschildern oder zur Kooperation mit nichtärztlichen Heilberuflern. Verstöße gegen die Berufsordnung der zuständigen Landesärztekammer können zu Berufsgerichtsverfahren führen. Ärzteversichert unterstützt Ärzte dabei, berufsrechtliche Besonderheiten bei der Praxisplanung und Kooperationsgestaltung zu berücksichtigen.

Abgrenzung

Die Berufsordnung der Landesärztekammer ist nicht mit dem Kammergesetz des jeweiligen Bundeslandes zu verwechseln, das die Ärztekammer als Organisation regelt. Sie ist auch von übergeordneten Bundesgesetzen (z. B. BÄO, SGB V) zu unterscheiden, die Vorrang haben.

Beispiel

In einem Bundesland erlaubt die Landesärztekammer-Berufsordnung bestimmte Formen der Fernbehandlung via Videokonsultation explizit, während ein Nachbarbundesland hier restriktiver ist. Ein Arzt, der grenzüberschreitend tätig ist, muss die örtliche Regelung der Landesärztekammer des Patientenstandorts beachten.

Quellen

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