Der Berufsstarterbonus ist eine spezielle Leistungsklausel in Berufsunfähigkeitsversicherungen (BU), die jungen Berufstätigen in den ersten Jahren ihrer Berufstätigkeit eine erhöhte Absicherung oder spätere beitragsfreie Aufstockungsmöglichkeiten bietet. Typischerweise wird bei Eintritt einer BU in den ersten Berufsjahren eine höhere Rente ausgezahlt, als dem tatsächlich gezahlten Beitrag entsprechen würde, oder der Versicherungsnehmer kann die BU-Rente nach bestimmten Ereignissen (Heirat, Gehaltssteigerung) ohne neue Gesundheitsprüfung erhöhen.

Bedeutung für Ärzte

Für Medizinstudenten, PJ-Studenten und Assistenzärzte ist der Berufsstarterbonus besonders wertvoll, da das aktuelle Einkommen noch niedrig ist, der spätere Einkommensbedarf aber deutlich höher sein wird. Wer als Assistenzarzt mit 2.500 Euro Nettoeinkommen eine BU-Rente von 2.000 Euro absichert, möchte nach der Niederlassung mit einem Gewinn von 8.000 Euro die Rente entsprechend erhöhen können. Mit einer Nachversicherungsgarantie (verwandter Begriff) oder einem Berufsstarterbonus kann dies ohne erneute Gesundheitsprüfung geschehen. Ärzteversichert empfiehlt, diese Klauseln beim BU-Abschluss in jungen Jahren besonders zu priorisieren.

Abgrenzung

Der Berufsstarterbonus ist nicht identisch mit der allgemeinen Nachversicherungsgarantie, die an bestimmte Lebensereignisse (Heirat, Geburt, Einkommenserhöhung) geknüpft ist. Er ist auch kein Rabatt oder Beitragsbonus, sondern eine Leistungsregelung.

Beispiel

Eine Medizinstudentin schließt mit 25 Jahren eine BU ab und profitiert vom Berufsstarterbonus: Im ersten BU-Jahr erhält sie 20 Prozent mehr Rente als die vertraglich vereinbarte Grundrente. Mit 35 Jahren erhöht sie ihre BU-Rente anlässlich der Praxisgründung ohne Gesundheitsprüfung auf das volle Absicherungsniveau.

Quellen

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