Die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) ist eine private Versicherung, die eine monatliche Rente zahlt, wenn der Versicherte infolge von Krankheit, Unfall oder Kräfteverfall dauerhaft zu mindestens 50 Prozent außerstande ist, seinen zuletzt ausgeübten Beruf auszuüben.

Was bedeutet das genau?

Die BU-Versicherung schützt das Arbeitseinkommen bei dauerhafter Einschränkung der Arbeitsfähigkeit. Kernparameter sind: die Höhe der versicherten Monatsrente (sollte mindestens 70 Prozent des Nettoeinkommens betragen), der Verzicht auf abstrakte Verweisung (kein Verweis auf andere theoretisch mögliche Berufe), die Laufzeit bis zum Rentenalter, und die Nachversicherungsgarantie (Möglichkeit zur Erhöhung ohne neue Gesundheitsprüfung bei Karriereschritten).

Bedeutung für Ärzte

Für Ärzte ist die BU-Versicherung nach der Berufshaftpflicht die wichtigste Versicherung. Das Risiko, im Verlauf des Berufslebens berufsunfähig zu werden, liegt bei Ärzten bei etwa 25 Prozent. Die hohen Einkommensverluste bei BU können ohne Absicherung zur Privatinsolvenz führen, besonders wenn gleichzeitig Praxis- oder Immobilienkredite bedient werden müssen.

Abgrenzung

Die BU-Versicherung unterscheidet sich von der Erwerbsminderungsrente der gesetzlichen Rentenversicherung: Diese ist für Ärzte im Versorgungswerk meist nicht relevant und deutlich niedriger. Sie unterscheidet sich auch von der Grundfähigkeitsversicherung, die keine BU-Definition verwendet, sondern Verlust spezifischer Fähigkeiten.

Praxisbeispiel

Eine Anästhesistin erkrankt an einer chronischen Rückenerkrankung, die ihr nach fünf Jahren das Stehen am OP-Tisch dauerhaft unmöglich macht. Der BU-Versicherer erkennt die BU an und zahlt monatlich 5.000 Euro BU-Rente, bis sie das Rentenalter erreicht.

Ärzteversichert findet für Ärzte aller Karrierestufen die beste BU-Versicherung ohne abstrakte Verweisung und mit optimaler Deckung für das spezifische Fachgebiet.

Quellen: §172 VVG, Versicherungsvertragsgesetz 2025; GDV, BU-Bedingungswerk 2025; Morgen & Morgen, BU-Rating 2025.

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