Das ärztliche Berufsverbot ist die schwerste mögliche Sanktion gegen einen Arzt, die entweder durch ein Berufsgerichtsurteil auf der Grundlage des Heilberufsgesetzes oder durch ein Strafgericht nach §70 StGB ausgesprochen werden kann und die Ausübung des Arztberufs für einen bestimmten Zeitraum oder dauerhaft untersagt.

Was bedeutet das genau?

Das standesrechtliche Berufsverbot wird durch das Berufsgericht der Landesärztekammer nach einem Berufsgerichtsverfahren ausgesprochen. Das strafrechtliche Berufsverbot nach §70 StGB kann ein Gericht aussprechen, wenn ein Arzt eine Straftat unter Missbrauch seines Berufs begangen hat, für bis zu fünf Jahre oder dauerhaft. Die zuständige Behörde kann die Approbation widerrufen, wenn ein Berufsverbot vorliegt.

Bedeutung für Ärzte

Ein Berufsverbot ist für Ärzte existenzbedrohend. Es beendet die Möglichkeit, den erlernten und praktizierten Beruf auszuüben. Wichtig: Eine BU-Versicherung deckt typischerweise nur gesundheitlich bedingte Berufsunfähigkeit ab, kein Berufsverbot aus rechtlichen Gründen. Ärzte sollten bei ernsthaften beruflichen Haftungsrisiken prüfen, ob eine Rechtsschutzversicherung ihre Interessen in standesrechtlichen Verfahren schützt.

Abgrenzung

Das Berufsverbot unterscheidet sich vom Ruhen der Approbation: Das Ruhen ist eine vorübergehende Maßnahme bei laufenden Verfahren, das Berufsverbot ist eine abschließende Sanktion. Es unterscheidet sich auch vom Entzug der Kassenzulassung, der nur die GKV-Tätigkeit betrifft.

Praxisbeispiel

Ein Arzt wird wegen sexuellen Missbrauchs von Patienten strafrechtlich verurteilt. Zusätzlich zur Freiheitsstrafe spricht das Gericht ein fünfjähriges Berufsverbot aus. Die zuständige Behörde widerruft gleichzeitig die Approbation.

Ärzteversichert empfiehlt Ärzten, frühzeitig eine Rechtsschutzversicherung mit Schwerpunkt Berufsrecht abzuschließen, die bei standesrechtlichen Verfahren rechtliche Unterstützung bietet, bevor es zum Berufsverbot kommt.

Quellen: §70 StGB, Strafgesetzbuch 2025; §5 Bundesärzteordnung (BÄO) 2025; Heilberufsgesetze der Länder 2025.

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