Ein Berufsverbot bezeichnet die behördliche oder gerichtliche Untersagung der Berufsausübung für einen Arzt, ganz oder in bestimmten Teilen, für eine befristete oder dauerhafte Dauer. Es kann im Rahmen eines Strafverfahrens (§ 70 StGB) als strafrechtliche Nebenstrafe oder im Rahmen eines berufsgerichtlichen Verfahrens als standesrechtliche Maßnahme verhängt werden. Auch die Rücknahme oder der Widerruf der Approbation durch die Behörde hat faktisch ein dauerhaftes Berufsverbot zur Folge.

Bedeutung für Ärzte

Ein Berufsverbot ist die gravierendste berufliche Sanktion und hat weitreichende wirtschaftliche Konsequenzen: Praxiseinnahmen entfallen vollständig, bestehende Kreditverpflichtungen für Praxis oder Immobilie laufen weiter. Die Berufshaftpflichtversicherung beendet den Versicherungsschutz in der Regel mit Wirksamwerden des Verbots. Eine BU-Versicherung kann bei vorübergehendem Berufsverbot Leistungen erbringen, wenn die zugrunde liegende Ursache (z. B. psychische Erkrankung) im Versicherungsschutz erfasst ist. Ärzteversichert empfiehlt Ärzten, im Fall eines drohenden Verfahrens sofort rechtliche Beratung einzuholen und den Versicherungsschutz auf Leistungsfähigkeit im Extremfall zu prüfen.

Abgrenzung

Das Berufsverbot ist nicht mit einem vorläufigen Ruhen der Approbation zu verwechseln, das während eines laufenden Verfahrens angeordnet werden kann. Es unterscheidet sich auch von der freiwilligen Niederlegung der Approbation, die ohne staatlichen Zwang erfolgt.

Beispiel

Ein Arzt wird wegen sexuellen Missbrauchs von Patientinnen zu einer Freiheitsstrafe verurteilt. Das Gericht ordnet zusätzlich ein fünfjähriges Berufsverbot nach § 70 StGB an. Die Approbationsbehörde widerruft in der Folge die Approbation dauerhaft.

Quellen

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