Besondere Versicherungsbedingungen (BVB) sind tarifspezifische Zusatz- oder Sonderbedingungen, die in einem Versicherungsvertrag neben den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) gelten. Sie können einzelne AVB-Klauseln modifizieren, erweitern oder einschränken und sind damit das Instrument, mit dem Versicherer maßgeschneiderte Tarife für bestimmte Berufsgruppen oder Risikoprofile gestalten. Im Zweifel gehen BVB als speziellere Regelung den AVB vor.

Bedeutung für Ärzte

In der ärztlichen Berufshaftpflichtversicherung spielen BVB eine besondere Rolle, da hier spezifische Risiken abgedeckt werden müssen, die in allgemeinen Haftpflichttarifen nicht enthalten sind: z. B. Behandlungsfehler bei bestimmten Eingriffen, Deckung für Nebentätigkeiten (Gutachten, Belegarzt, Notarzt), Nachhaftungsklauseln und Deckungssummen je nach Fachgebiet. Ärzte sollten BVB immer sorgfältig lesen, bevor sie einen Versicherungsvertrag unterzeichnen, da hier entscheidende Einschränkungen oder Erweiterungen versteckt sein können. Ärzteversichert analysiert bei der Beratung explizit die BVB aller Angebote und macht auf kritische Klauseln aufmerksam.

Abgrenzung

BVB sind nicht mit individuellen Vertragsabreden (Individualvereinbarungen) zu verwechseln, die individuell für einen konkreten Vertrag ausgehandelt werden. Sie unterscheiden sich auch von Klauseln (die Teile der AVB oder BVB sind) und von Nachträgen (die nachträgliche Vertragsänderungen dokumentieren).

Beispiel

Ein Anästhesist schließt eine Berufshaftpflichtversicherung ab. Im Tarif sind durch BVB ambulante Anästhesieleistungen außerhalb des Krankenhauses ausdrücklich eingeschlossen, was in den Standard-AVB nicht enthalten wäre. Diese Erweiterung ist für seine Nebentätigkeit in einer ambulanten Operationseinheit entscheidend.

Quellen

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