Das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) ist das zentrale deutsche Bundesgesetz, das den Verkehr mit Betäubungsmitteln einschließlich deren Herstellung, Handel, Verschreibung und Besitz regelt. Es definiert drei Anlagen mit unterschiedlich verkehrsfähigen und verschreibungsfähigen Stoffen und bildet damit die Rechtsgrundlage für den ärztlichen Umgang mit opioidhaltigen Schmerzmitteln, Sedativa und weiteren kontrollierten Substanzen.

Bedeutung für Ärzte

Für niedergelassene und klinisch tätige Ärzte ist das BtMG täglich relevant. Die Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung (BtMVV), die auf dem BtMG basiert, schreibt vor, welche Substanzen auf dem speziellen dreiteiligen BtM-Rezept verordnet werden müssen. Ein Arzt darf pro Patient und Verschreibung in der Regel nicht mehr als zwei verschiedene Betäubungsmittel in einer bestimmten Höchstmenge verordnen. Verstöße können mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren geahndet werden. Für Ärzte mit Substitutionsbehandlung gelten besondere Aufzeichnungs- und Meldepflichten gegenüber dem zuständigen Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Ärzteversichert weist darauf hin, dass im Rahmen einer Berufshaftpflichtversicherung auch Schäden durch BtMG-Verstöße relevant werden können.

Abgrenzung

Das BtMG ist zu unterscheiden von der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung (BtMVV), die als untergeordnete Rechtsverordnung die konkreten Verschreibungsmodalitäten regelt. Ebenso abzugrenzen ist das Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz (NpSG), das sogenannte Designer-Drogen erfasst, die nicht unter das BtMG fallen.

Beispiel

Eine Allgemeinmedizinerin behandelt einen Palliativpatienten und verschreibt Morphin. Sie muss das spezielle BtM-Rezeptformular (erhältlich bei der KV) verwenden, den Verbleib des Rezepts dokumentieren und den Betäubungsmittelvorrat in der Praxis in einem gesondert gesicherten Behältnis aufbewahren. Bei einer Kontrolle durch das Gesundheitsamt wird die korrekte Führung des BtM-Buches überprüft.

Quellen

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