Betreutes Wohnen bezeichnet eine Wohnform, bei der ältere oder pflegebedürftige Menschen in eigenem, barrierearm gestaltetem Wohnraum leben und dabei auf ein Grundpaket von Betreuungs- und Serviceleistungen zurückgreifen können. Diese Leistungen umfassen typischerweise einen Notrufdienst, Hausmeisterdienste sowie soziale Aktivitäten, sind aber vom ambulanten Pflegedienst abzugrenzen.
Bedeutung für Ärzte
Für Ärzte ist Betreutes Wohnen in zweifacher Hinsicht relevant. Erstens beraten und begleiten Mediziner regelmäßig Patienten beim Übergang in diese Wohnform, insbesondere bei beginnender Demenz oder nach Rehabilitation. Zweitens nehmen Ärzte als gut verdienende Berufsgruppe frühzeitig eigene Vorsorgemaßnahmen vor: Laut Statistik der Pflegekassen beziehen rund 5 Millionen Menschen in Deutschland Pflegeleistungen, und die Zahl steigt jährlich. Die Kosten für Betreutes Wohnen liegen je nach Ausstattung zwischen 1.200 und 3.500 Euro monatlich, wovon die Pflegeversicherung nur Teile übernimmt. Ärzteversichert empfiehlt, das Thema Betreutes Wohnen in die langfristige Pflegekostenplanung einzubeziehen.
Abgrenzung
Betreutes Wohnen ist von der stationären Pflege im Pflegeheim zu unterscheiden, bei der die Grundpflege rund um die Uhr gewährleistet wird. Auch ambulante Pflege zu Hause ohne Servicewohnkonzept ist etwas anderes. Betreutes Wohnen liegt konzeptionell zwischen vollständiger Selbstständigkeit und vollstationärer Versorgung.
Beispiel
Eine 78-jährige Patientin mit Pflegegrad 1 zieht in eine Seniorenwohnanlage mit Betreuungsvertrag. Sie lebt eigenständig in einer Zweizimmerwohnung, kann aber bei Bedarf einen ambulanten Pflegedienst hinzubuchen. Die Grundpauschale für Notrufdienst und Beratung beträgt 180 Euro monatlich, der Pflegedienst wird separat abgerechnet.
Quellen
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