Die betriebliche Krankenversicherung (bKV) bezeichnet eine vom Arbeitgeber für seine Mitarbeiter abgeschlossene Zusatzkrankenversicherung, die als Gruppenvertrag oder Rahmenvertrag gestaltet wird. Sie ergänzt den gesetzlichen oder privaten Krankenversicherungsschutz der Arbeitnehmer um Leistungen wie Zahnersatz, Sehhilfen, Heilpraktiker oder Chefarztbehandlung.

Bedeutung für Ärzte

Für Praxisinhaber ist die bKV ein wirksames Instrument zur Mitarbeiterbindung, insbesondere in einem zunehmend angespannten Fachkräftemarkt. Der steuerliche Sachbezug bis zu 50 Euro monatlich pro Mitarbeiter kann abgaben- und steuerfrei gewährt werden. Bei 10 Mitarbeitern entspricht das einer jährlichen Zusatzleistung von bis zu 6.000 Euro, die für die Praxis vollständig als Betriebsausgabe abzugsfähig ist. Ärzteversichert berät Praxisinhaber dabei, welche bKV-Tarife sich für das jeweilige Mitarbeiterprofil eignen und wie die Verträge korrekt in der Lohnbuchhaltung erfasst werden.

Abgrenzung

Die bKV ist von der privaten Krankenversicherung (PKV) abzugrenzen, die vom Arbeitnehmer selbst abgeschlossen wird und den GKV-Schutz vollständig ersetzt. Auch die klassische betriebliche Altersvorsorge (bAV) ist ein anderes Instrument, obwohl beide als Arbeitgeberbenefits eingesetzt werden können. Zudem unterscheidet sich die bKV von einer Krankenzusatzversicherung, die der Arbeitnehmer privat abschließt.

Beispiel

Eine Hausarztpraxis mit 6 MFAs schließt eine bKV mit einem monatlichen Beitrag von 45 Euro je Mitarbeiterin ab. Die Leistungen umfassen Zahnersatz bis 500 Euro jährlich sowie Brillengläser bis 200 Euro. Die Kosten von 2.700 Euro jährlich sind vollständig als Betriebsausgaben abzugsfähig.

Quellen

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