Die betriebliche Krankenversicherung (bKV) ist ein vom Arbeitgeber für seine Mitarbeiter finanzierter Zusatzversicherungsschutz, der über die gesetzliche oder private Krankenversicherung hinausgeht und zusätzliche Leistungen wie Zahnschutz, Sehhilfen oder Chefarztbehandlung abdeckt.

Was bedeutet das genau?

Seit 2022 können Arbeitgeber ihren Mitarbeitern bKV-Leistungen bis zu 600 Euro jährlich steuerfrei als Sachbezug gewähren. Die bKV wird vom Arbeitgeber als Gruppenvertrag bei einem privaten Krankenversicherer abgeschlossen, der Mitarbeiter ist Versicherungsnehmer ohne eigene Gesundheitsprüfung. Typische Leistungsbausteine sind Zahnbehandlungszuschuss, Sehhilfenkostenzuschuss, Vorsorgeuntersuchungen oder Heilpraktikerleistungen.

Bedeutung für Ärzte

Für Praxisinhaber als Arbeitgeber ist die bKV ein kostengünstiges Instrument zur Mitarbeiterbindung, das besonders für MFA und Praxismanagerinnen attraktiv ist. Da Arztpraxen im Wettbewerb um qualifiziertes Personal stehen, kann eine bKV ein echter Differenzierungsfaktor sein. Der steuerfreie Rahmen von 600 Euro jährlich pro Mitarbeiter macht das Instrument auch betriebswirtschaftlich interessant.

Abgrenzung

Die bKV unterscheidet sich von der betrieblichen Altersvorsorge (bAV): Die bKV ist ein laufender Zusatzschutz zur Krankenversicherung, die bAV eine Altersvorsorgelösung. Beide können nebeneinander angeboten werden.

Praxisbeispiel

Eine Hausarztpraxis bietet ihren drei MFA eine bKV mit Zahnschutz und Sehhilfenzuschuss als Gruppenvertrag an. Die monatlichen Kosten pro Mitarbeiterin betragen 35 Euro, bleiben im steuerfreien Rahmen und gelten als steuerfreier Sachbezug.

Ärzteversichert hilft Praxisinhabern, die optimale bKV für ihr Praxisteam zu finden und in ein attraktives Gesamtvergütungspaket zu integrieren.

Quellen: §3 Nr. 34 EStG, Einkommensteuergesetz 2025; GDV, bKV-Marktbericht 2025; Bundesärztekammer, Praxisführung 2025.

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