Eine Betriebskrankenkasse (BKK) ist eine Kassenart innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung, die ursprünglich von einem oder mehreren Unternehmen für ihre Beschäftigten gegründet wurde. Heute sind BKKs als geöffnete Kassen für alle freiwillig und pflichtversicherten GKV-Mitglieder zugänglich und konkurrieren mit anderen Kassenarten um Versicherte.

Bedeutung für Ärzte

Für niedergelassene Ärzte sind BKKs ein relevanter Kostenträger in der täglichen Praxisabrechnung. BKK-Versicherte werden wie alle anderen GKV-Patienten über die Kassenärztliche Vereinigung (KV) nach EBM abgerechnet. Darüber hinaus schließen einige BKKs Selektivverträge in den Bereichen Hausarztmodell, besondere ambulante ärztliche Versorgung oder Disease-Management-Programme ab, an denen Ärzte freiwillig teilnehmen können. Diese Verträge können eine Zusatzvergütung über die reguläre KV-Honorierung hinaus bieten. Ärzteversichert informiert über die Abrechnung mit allen Kassenarten.

Abgrenzung

BKKs sind von AOKs, Ersatzkassen (z. B. TK, DAK) und Innungskrankenkassen (IKK) zu unterscheiden. Alle gehören zum GKV-System und unterliegen den gleichen gesetzlichen Regelungen nach SGB V. Unterschiede bestehen bei Beitragssatz, Zusatzleistungen und regionaler Verfügbarkeit. Für Ärzte sind die wesentlichen Abrechnungsregeln jedoch einheitlich, da sie über die KV abrechnen.

Praxisbeispiel

Eine Patientin ist bei der BKK VBU versichert. Sie sucht ihren Hausarzt auf und legt ihre Versichertenkarte vor. Der Arzt rechnet die erbrachten Leistungen regulär über die KV nach EBM ab. Zusätzlich nimmt seine Praxis am BKK-Hausarztvertrag teil, was eine Zusatzvergütung für koordinierte Versorgung bringt.

Quellen

  • §§ 4, 143–171 SGB V: Betriebskrankenkassen
  • GKV-Spitzenverband: Kassenarten im Überblick, gkv-spitzenverband.de (2025)
  • Bundesministerium für Gesundheit: Struktur der gesetzlichen Krankenversicherung, bmg.bund.de (2024)

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