Eine Betriebskrankenkasse (BKK) ist eine gesetzliche Krankenkasse (GKV), die historisch von einem oder mehreren Unternehmen für ihre Belegschaft gegründet wurde. Heute sind die meisten BKKs für alle Versicherungsberechtigten geöffnet und konkurrieren wie andere GKV-Kassen um Mitglieder. Es gibt in Deutschland über 70 BKKs mit zusammen rund 11 Millionen Versicherten.

Bedeutung für Ärzte

Für niedergelassene Ärzte sind BKKs als Kostenträger bei der Kassenabrechnung relevant. Abrechnungen gegenüber BKK-Versicherten laufen über die Kassenärztliche Vereinigung (KV) und unterscheiden sich formal nicht von Abrechnungen gegenüber anderen GKV-Kassen. BKKs sind zudem häufige Vertragspartner bei Selektivverträgen (§ 73b, § 140a SGB V) und Qualitätsprogrammen. Für Arztpraxen mit Kassenzulassung ist es gleichgültig, ob ein Patient bei einer BKK, AOK oder Ersatzkasse versichert ist: Die Vergütung erfolgt einheitlich über den Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM). Ärzteversichert informiert niedergelassene Ärzte auch über Selektivvertragsoptionen mit BKKs.

Abgrenzung

Die BKK ist eine von sieben GKV-Kassenarten neben AOK, Ersatzkassen (z.B. TK, Barmer), Innungskrankenkassen (IKK), der Sozialversicherung für Landwirtschaft, der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See und der Landwirtschaftlichen Krankenkasse. Alle unterliegen dem SGB V und dem Risikostrukturausgleich (RSA).

Beispiel

Ein Allgemeinmediziner behandelt täglich Patienten verschiedener Krankenkassen. Wenn ein BKK-Versicherter einen Facharzt aufsucht, weist er seine elektronische Gesundheitskarte (eGK) vor; die Abrechnung läuft ohne Unterschied zu anderen GKV-Kassen über die KV.

Quellen

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