Die Betriebsunterbrechungsversicherung (BU-Versicherung für Betriebe, nicht zu verwechseln mit der Berufsunfähigkeitsversicherung) ist eine Sachschadensfolgeversicherung, die den Ertragsausfall eines Unternehmens absichert, wenn der Betrieb durch ein versichertes Schadenereignis (z. B. Brand, Leitungswasserschaden, Einbruch) vorübergehend nicht oder nur eingeschränkt betrieben werden kann.

Bedeutung für Ärzte

Für Arztpraxen ist eine Betriebsunterbrechung besonders kritisch, da laufende Kosten (Miete, Personalgehälter, Kreditraten) auch während eines Ausfalls anfallen. Die Betriebsunterbrechungsversicherung gleicht den Fehlbetrag zwischen dem tatsächlichen Umsatz und dem fiktiven Normalumsatz für die Dauer der Unterbrechung aus. Viele Policen bieten auch eine Erweiterung auf Ausfälle durch Erkrankung des Praxisinhabers (Praxisausfallversicherung). Ärzteversichert empfiehlt, diese Police im Rahmen eines umfassenden Praxisversicherungskonzepts zu prüfen.

Abgrenzung

Die Betriebsunterbrechungsversicherung setzt in der Regel einen vorherigen Sachschaden voraus. Sie unterscheidet sich von der Betriebsschließungsversicherung (behördliche Anordnung wegen Infektionskrankheit) und der Berufsunfähigkeitsversicherung des Inhabers (Absicherung der Arbeitskraft bei dauerhafter Berufsunfähigkeit). Arztpraxen benötigen häufig beide Versicherungsarten als Ergänzung.

Praxisbeispiel

In einer orthopädischen Praxis bricht ein Leitungswasserschaden aus; die Praxis muss vier Wochen lang renoviert werden. Die Betriebsunterbrechungsversicherung übernimmt die Differenz zwischen den ausfallenden Einnahmen und den weiterhin anfallenden Fixkosten. Ohne diese Versicherung würde der monatliche Umsatzausfall von 40.000 Euro vollständig zu Lasten des Praxisinhabers gehen.

Quellen

  • GDV: Allgemeine Feuer-Betriebsunterbrechungs-Versicherungsbedingungen (AFBUB 2021)
  • Kassenärztliche Bundesvereinigung: Versicherungsratgeber für Praxen, kbv.de (2025)
  • Stiftung Warentest: Betriebsunterbrechungsversicherung für Freiberufler, test.de (2024)

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