Die Betriebsunterbrechungsversicherung (BU-Versicherung, nicht zu verwechseln mit der Berufsunfähigkeitsversicherung) deckt den wirtschaftlichen Schaden ab, der entsteht, wenn ein versicherter Sachschaden wie Brand, Leitungswasserschaden oder Einbruchdiebstahl den laufenden Betrieb einer Arztpraxis zum Stillstand bringt. Sie ersetzt in der Haftzeit typischerweise den entgangenen Betriebsgewinn sowie die fortlaufenden Fixkosten.
Bedeutung für Ärzte
Niedergelassene sind ohne diese Absicherung existenziell gefährdet: Nach einem Brandschaden dauert die vollständige Wiederherstellung einer Praxis erfahrungsgemäß drei bis sechs Monate. In dieser Zeit fallen Einnahmen aus der Patientenversorgung weg, während Miete, Gehälter und Leasingkosten weiterlaufen. Die Haftzeit sollte mindestens zwölf Monate betragen. Versichert wird in der Regel der Umsatz abzüglich variabler Kosten, also der sogenannte Deckungsbeitrag. Für eine Einzelpraxis mit 300.000 Euro Jahresumsatz kann der monatliche Ausfall leicht 20.000 Euro übersteigen.
Abgrenzung
Nicht zu verwechseln ist die Betriebsunterbrechungsversicherung mit der Betriebsschließungsversicherung, die ausschließlich bei behördlich angeordneten Schließungen wegen Infektionskrankheiten greift, sowie mit der Berufsunfähigkeitsversicherung, die auf die Arbeitskraft des Arztes selbst abstellt. Die Betriebsunterbrechungsversicherung setzt immer einen versicherten Sachschaden voraus; reine Ertragsausfälle ohne physischen Schaden (etwa Lieferantenverzug) sind nicht gedeckt.
Beispiel
In einer Internistenpraxis bricht nachts ein Feuer aus. Die Praxisräume sind sechs Monate nicht nutzbar. Die Sachversicherung erstattet die Wiederherstellungskosten; die Betriebsunterbrechungsversicherung übernimmt in dieser Zeit Personalkosten von 15.000 Euro monatlich sowie den entgangenen Gewinnanteil. Ärzteversichert hilft Praxisinhabern, die Versicherungssumme realistisch zu kalkulieren, damit im Schadenfall keine Unterversicherung entsteht.
Quellen
- Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV)
- BaFin – Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
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