Der Löschanspruch gegen ein Bewertungsportal bezeichnet das rechtliche Instrument, mit dem niedergelassene Ärzte die Entfernung einer konkreten Bewertung von Plattformen wie Jameda, Google oder DocCheck verlangen können. Der Anspruch stützt sich auf §§ 823, 1004 BGB analog in Verbindung mit dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht und setzt voraus, dass die Bewertung entweder unwahre Tatsachenbehauptungen enthält, eine anonyme Schmähkritik darstellt oder von einer Person stammt, die nie Patient war.
Bedeutung für Ärzte
Der Bundesgerichtshof hat in mehreren Urteilen (u. a. BGH VI ZR 34/15 „Jameda I" und BGH VI ZR 496/18 „Jameda II") Grundsätze zum Löschanspruch gegen Bewertungsportale präzisiert. Demnach muss der Arzt zunächst konkrete Anhaltspunkte für eine Falschangabe oder die fehlende Patienteneigenschaft darlegen; das Portal ist dann zur Prüfung und ggf. Löschung verpflichtet. Bloße Meinungsäußerungen oder subjektive Einschätzungen der Behandlung sind auch dann hinzunehmen, wenn sie harsch formuliert sind. Der Prozess bis zur tatsächlichen Löschung dauert oft mehrere Wochen.
Abgrenzung
Der Löschanspruch ist vom allgemeinen Bewertungsmanagement zu unterscheiden, das auf kommunikativem Weg funktioniert und keine rechtliche Intervention erfordert. Auch der Gegendarstellungsanspruch (§ 10 LMG) zielt nicht auf Löschung, sondern auf die Veröffentlichung einer eigenen Stellungnahme. Wer vorschnell unberechtigte Löschanfragen stellt, riskiert, dass das Portal öffentlich auf den Versuch hinweist, was reputationsschädlich wirken kann.
Beispiel
Auf Jameda erscheint eine Bewertung, in der behauptet wird, ein Arzt habe ohne Aufklärung operiert. Der Arzt kann nachweisen, dass ein unterzeichnetes Aufklärungsformular vorliegt. Er wendet sich schriftlich an Jameda, legt den Nachweis bei und fordert die Löschung. Das Portal prüft den Sachverhalt und entfernt die Bewertung innerhalb von zwei Wochen. Ärzteversichert empfiehlt, im Vorfeld einen auf Medizinrecht spezialisierten Anwalt hinzuzuziehen.
Quellen
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