Ein BGM-Vertrag bezeichnet die vertragliche Vereinbarung zwischen einem Arbeitgeber und einem Leistungsanbieter oder direkt mit dem Arbeitnehmer über Maßnahmen des betrieblichen Gesundheitsmanagements (BGM). Grundlage ist § 3 Nr. 34 EStG, der Arbeitgeberzuwendungen für zertifizierte Gesundheitsmaßnahmen bis zu 600 Euro je Mitarbeiter und Kalenderjahr steuer- und sozialversicherungsfrei stellt.
Bedeutung für Ärzte
Als Arbeitgeber können Praxisinhaber ihren Mitarbeitern gezielt Rückenkurse, Stressbewältigungsseminare oder Suchtprävention finanzieren, ohne Lohnsteuer oder Sozialversicherungsbeiträge abführen zu müssen. Voraussetzung ist, dass die Maßnahmen den Anforderungen der §§ 20 und 20b SGB V entsprechen und entweder von einer gesetzlichen Krankenkasse anerkannt oder durch einen zertifizierten Anbieter durchgeführt werden. Bei drei MFAs spart eine Praxis bei Ausschöpfung des vollen Betrags bis zu 900 Euro jährlich an Lohnnebenkosten. Zusätzlich steigt erfahrungsgemäß die Mitarbeiterzufriedenheit, was Fehlzeiten senkt.
Abgrenzung
Der BGM-Vertrag ist von der betrieblichen Altersversorgung (bAV) zu unterscheiden, die auf die Rentenabsicherung zielt, sowie vom Sachbezugsfreibetrag nach § 8 EStG (50 Euro monatlich), der breiter einsetzbar ist. Maßnahmen, die primär der Freizeitgestaltung dienen (z. B. reines Fitnessstudio-Abo ohne zertifizierte Kurse), fallen nicht unter § 3 Nr. 34 EStG.
Beispiel
Eine Zahnarztpraxis schließt mit einem Anbieter einen Gruppenvertrag über Rückengymnastik für alle fünf Mitarbeiter ab, Kosten: 50 Euro pro Person und Monat. Im Jahr ergibt das 600 Euro je Person, exakt der steuerfreie Höchstbetrag. Die Praxis spart auf diesem Betrag Lohnnebenkosten in Höhe von ca. 120 Euro je Mitarbeiter. Ärzteversichert empfiehlt, Maßnahmen im Vorfeld mit dem Steuerberater auf die Zertifizierungsvoraussetzungen zu prüfen.
Quellen
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