Das Bracket-System bezeichnet in der Kieferorthopädie eine festsitzende Multibandapparatur, bei der kleine Halteelemente (Brackets) auf den Zahnoberflächen befestigt werden und über einen eingespannten Drahtbogen kontinuierliche Kräfte auf die Zähne übertragen, um Fehlstellungen zu korrigieren. Brackets bestehen je nach Patientenwunsch und Indikation aus Metall, Keramik, Kunststoff oder Saphir.

Bedeutung für Ärzte

Kieferorthopäden rechnen Bracket-Behandlungen nach GOZ-Positionen ab, insbesondere GOZ 6120 (Aufkleben eines Brackets inklusive Bonding) und GOZ 6130 (Einligieren). Im GKV-Bereich werden schwere Fehlstellungen der kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG 3 bis 5) als Kassenleistung über den BEMA gedeckt; leichtere Fälle (KIG 1 bis 2) oder ästhetisch motivierte Behandlungen sind Privatleistung. Die Kosten für eine festsitzende Apparatur über 18 bis 24 Monate bewegen sich für Privatpatienten zwischen 3.000 und 6.000 Euro. Der Heil- und Kostenplan ist vor Behandlungsbeginn verpflichtend zu erstellen.

Abgrenzung

Bracket-Systeme sind von herausnehmbaren kieferorthopädischen Apparaturen (z. B. Positionern, Retainern) und von transparenten Aligner-Systemen (z. B. Invisalign) zu unterscheiden, die eigene Abrechnungslogiken und Materialpreise haben. Selbstligierende Brackets, die auf Gummiringe verzichten, stellen eine Unterform dar, werden aber nach denselben GOZ-Ziffern abgerechnet.

Beispiel

Eine Kieferorthopädin behandelt einen 14-jährigen GKV-Patienten mit KIG-5-Befund (schwere Fehlstellung). Die Kassenleistung deckt die Metallbracket-Apparatur vollständig ab. Die Eltern wünschen zusätzlich Keramikbrackets für den ästhetisch sichtbaren Bereich; die Mehrkosten werden als Eigenanteil separat in Rechnung gestellt und im schriftlichen Behandlungsvertrag festgehalten. Ärzteversichert empfiehlt, ästhetische Mehrleistungen immer schriftlich zu vereinbaren, um Abrechnungsstreitigkeiten vorzubeugen.

Quellen

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