Brandschutz in der Arztpraxis bezeichnet das Gesamtpaket baulicher, technischer und organisatorischer Maßnahmen, mit denen das Entstehen und die Ausbreitung von Bränden verhindert, Personen geschützt und Sachschäden minimiert werden. Er ist durch Landesbauordnungen, die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) sowie berufsgenossenschaftliche Regelwerke (DGUV Vorschrift 1) verpflichtend vorgeschrieben.
Bedeutung für Ärzte
Praxisinhaber sind als Arbeitgeber verpflichtet, eine Brandschutzunterweisung mindestens einmal jährlich für alle Mitarbeiter durchzuführen und zu dokumentieren. Gesetzlich vorgeschrieben sind Feuerlöscher in ausreichender Anzahl (in der Regel ein Löscher je 200 Quadratmeter Nutzfläche, mindestens einer pro Geschoss), Flucht- und Rettungswegpläne sowie Brandschutzordnungen. Werden diese Pflichten vernachlässigt, riskieren Praxisinhaber im Brandfall nicht nur strafrechtliche Konsequenzen, sondern auch die Leistungskürzung durch die Gebäude- oder Inhaltsversicherung wegen grober Fahrlässigkeit. Medizinische Gase wie Sauerstoff erhöhen das Brandrisiko erheblich und müssen bei der Gefährdungsbeurteilung gesondert berücksichtigt werden.
Abgrenzung
Brandschutz als Pflichtmaßnahme ist von der freiwilligen Brandschutzversicherung zu unterscheiden, die Schäden nach einem Brand erstattet. Baulicher Brandschutz (Feuerbeständigkeit von Wänden und Türen, Treppenhäuser) ist Angelegenheit des Gebäudeeigentümers, während der betriebliche Brandschutz in der Verantwortung des Praxisinhabers als Mieter liegt. In der Praxisversicherung sollte klar geregelt sein, wer welche Brandschutzpflichten trägt.
Beispiel
Bei einem Praxisbrand stellt die Versicherung fest, dass die Feuerlöscher seit vier Jahren nicht gewartet wurden. Sie kürzt die Entschädigungsleistung wegen grob fahrlässiger Verletzung von Obliegenheiten. Ärzteversichert empfiehlt, Wartungsintervalle für Feuerlöscher und Brandmeldeanlagen im Praxiskalender zu verankern und Nachweise zu archivieren.
Quellen
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