BU-Dynamik bezeichnet die vertraglich vereinbarte jährliche Anpassung der versicherten Berufsunfähigkeitsrente und des Versicherungsbeitrags um einen festen Prozentsatz oder orientiert am Verbraucherpreisindex. Sie soll sicherstellen, dass die BU-Rente im Leistungsfall nicht durch Inflation an Kaufkraft verliert und mit dem wachsenden Einkommensniveau des Versicherten Schritt hält.

Bedeutung für Ärzte

Für Ärzte, deren Einkommen über die Berufsjahre erheblich steigt, ist die Beitragsdynamik besonders wichtig: Eine BU-Rente von 3.000 Euro monatlich, die beim Berufseinstieg ausreicht, deckt nach 20 Jahren bei 2 Prozent Inflation nur noch eine Kaufkraft von rund 2.000 Euro. Übliche Dynamiksätze liegen zwischen 2 und 5 Prozent jährlich. Bei Verzicht auf die Dynamik in einem Jahr bleibt die ursprüngliche Beitragsdynamik in den Folgejahren in der Regel erhalten, nicht aber wenn mehrmals hintereinander abgelehnt wird. Hochwertige Tarife enthalten Nachversicherungsgarantien ohne erneute Gesundheitsprüfung bei Einkommenssteigerungen, Heirat oder Geburt eines Kindes.

Abgrenzung

Die Beitragsdynamik (Erhöhung des Beitrags und der Rentenleistung während der Laufzeit) ist von der Leistungsdynamik zu unterscheiden, die die Rente im Leistungsfall jährlich erhöht, also wenn bereits BU-Rente bezogen wird. Beide Klauseln sind separat zu vereinbaren und dienen unterschiedlichen Zwecken. Auch die Nachversicherungsgarantie ist kein Ersatz für die Dynamik, da sie anlassbezogen und nicht automatisch wirkt.

Beispiel

Ein Assistenzarzt schließt eine BU-Versicherung mit 2.000 Euro Monatsrente und 3 Prozent Beitragsdynamik ab. Nach zehn Jahren beträgt die versicherte Rente ca. 2.687 Euro. Ärzteversichert empfiehlt, die Dynamikregelung beim Vertragsabschluss sorgfältig zu vergleichen, da Unterschiede im Kleingedruckten erhebliche finanzielle Auswirkungen haben.

Quellen

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