Die BU-Karenzzeit bezeichnet den Zeitraum nach Eintritt der Berufsunfähigkeit, der verstreichen muss, bevor der Versicherer mit der BU-Rente beginnt. Typische Karenzzeiten betragen drei, sechs oder zwölf Monate. Während der Karenzzeit ist der Versicherungsnehmer weiterhin zur Beitragszahlung verpflichtet, erhält aber noch keine Leistung.

Bedeutung für Ärzte

Die Vereinbarung einer Karenzzeit senkt den monatlichen Versicherungsbeitrag merklich, weil der Versicherer das Risiko des kurzfristigen BU-Falles ausschließt. Eine sechsmonatige Karenzzeit kann den Beitrag um 15 bis 20 Prozent reduzieren. Für Ärzte mit ausreichenden Rücklagen oder einem soliden Krankentagegeldanspruch kann dies eine sinnvolle Beitragsoptimierung darstellen. Wichtig ist jedoch, die Karenzzeit mit dem tatsächlichen Krankengeldbezug abzustimmen: GKV-versicherte Ärzte haben bis zu 78 Wochen Krankengeldanspruch; eine Karenzzeit von sechs Monaten überlappt damit komfortabel.

Abgrenzung

Die Karenzzeit ist von der Wartezeit zu unterscheiden, die den Zeitraum nach Vertragsabschluss bezeichnet, in dem noch kein Versicherungsschutz besteht. Karenzzeit beginnt erst nach Eintritt des Versicherungsfalls. Auch die rückwirkende Leistung ist davon zu trennen: Viele Tarife zahlen die BU-Rente rückwirkend ab Beginn der BU, wenn die Karenzzeit überschritten wird; in diesem Fall fließt die Karenzzeit nicht verloren.

Beispiel

Ein Facharzt erkrankt im März dauerhaft und vereinbart eine sechsmonatige Karenzzeit. Ab September erhält er rückwirkend ab März die BU-Rente, d. h. sieben Monatsraten auf einmal. In Tarifen ohne Rückwirkungsprinzip wird die Rente erst ab Oktober gezahlt, was sechs Monate Einkommensausfall ohne BU-Leistung bedeutet. Ärzteversichert empfiehlt, beim Tarifvergleich auf diese Unterschiede zu achten.

Quellen

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