Die BU-Rente ist die vereinbarte monatliche Geldrente, die ein Versicherer auszahlt, sobald ein Arzt aufgrund von Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfall seinen zuletzt ausgeübten Beruf zu mindestens 50 Prozent dauerhaft nicht mehr ausüben kann. Sie dient der Absicherung des Einkommensausfalls bis zum vereinbarten Endalter, üblicherweise 65 oder 67 Jahre.

Bedeutung für Ärzte

Die BU-Rente ist das Kernprodukt zur Einkommenssicherung für niedergelassene und angestellte Ärzte. Ärzte als Freiberufler haben keine gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente; die Versorgungswerke der Ärztekammern leisten zwar eine Berufsunfähigkeitsrente, diese fällt aber oft erheblich niedriger aus als das tatsächliche Einkommen. Empfehlenswert ist eine private BU-Rente von 60 bis 80 Prozent des Nettoeinkommens; für einen Arzt mit 8.000 Euro Nettoeinkommen also 4.800 bis 6.400 Euro monatlich. Die BU-Rente unterliegt als nachgelagerte Besteuerung dem Ertragsanteilsprinzip oder, bei Renten aus dem Versorgungswerk, der vollen Besteuerung.

Abgrenzung

Die private BU-Rente ist von der Erwerbsminderungsrente der gesetzlichen Rentenversicherung zu unterscheiden, die für die meisten Ärzte kaum relevant ist, da sie in Versorgungswerken pflichtversichert sind. Auch die Versorgungswerk-Berufsunfähigkeitsrente setzt teils strengere oder andere Leistungsvoraussetzungen voraus als eine private BU. Krankentagegeld ist eine kurzfristige Überbrückungsleistung und kein Ersatz für die BU-Rente.

Beispiel

Ein niedergelassener Internist erleidet eine schwere Depression und ist dauerhaft nicht mehr in der Lage, seine Praxis zu führen. Nach Einreichung der ärztlichen Unterlagen und dem positiven Leistungsbescheid des Versicherers erhält er monatlich 5.000 Euro BU-Rente, bis er mit 67 Jahren das Versicherungsende erreicht. Ärzteversichert unterstützt Ärzte dabei, im Leistungsfall die notwendigen Unterlagen korrekt einzureichen.

Quellen

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