Die BU-Versicherungssumme bezeichnet die monatliche Rentenhöhe, die im Berufsunfähigkeitsfall ausgezahlt wird, und ist der wichtigste Parameter beim Abschluss einer BU-Versicherung. Die korrekte Berechnung stellt sicher, dass im Leistungsfall alle laufenden Ausgaben gedeckt sind, ohne Unterversicherungslücken zu hinterlassen.
Bedeutung für Ärzte
Als Faustformel gilt: Die BU-Rente sollte 60 bis 80 Prozent des aktuellen Nettoeinkommens betragen. Für einen Arzt mit einem Nettoeinkommen von 7.000 Euro monatlich ergibt sich ein Bedarf von 4.200 bis 5.600 Euro BU-Rente. In die Berechnung einzubeziehen sind: laufende Fixkosten (Miete oder Finanzierung, Leasingraten, Versicherungsprämien), etwaige Kreditverpflichtungen aus dem Praxisdarlehen, die weiterlaufenden Beiträge zum Versorgungswerk sowie Unterhalts- und Familienverpflichtungen. Bei PKV-versicherten Ärzten sind zudem die nicht mehr durch den Arbeitgeberanteil gedeckten Krankenversicherungsbeiträge zu berücksichtigen, da im BU-Fall kein Arbeitgeberzuschuss mehr fließt.
Abgrenzung
Die vereinbarte BU-Versicherungssumme ist von der tatsächlich ausgezahlten Rente zu unterscheiden, die durch Dynamikklauseln höher sein kann als die ursprünglich vereinbarte. Auch Leistungsanpassungen im Leistungsfall durch vereinbarte Rentenanpassungsklauseln verändern die Auszahlungshöhe. Eine zu niedrig gewählte Summe kann trotz laufender BU-Leistung zu einer erheblichen Versorgungslücke führen.
Beispiel
Eine 35-jährige Fachärztin mit 6.000 Euro Nettoeinkommen schließt eine BU mit 4.200 Euro monatlicher Rente ab. Zehn Jahre später ist ihr Einkommen auf 9.000 Euro gestiegen; ohne Dynamikoption und Nachversicherungsgarantie besteht nun eine Deckungslücke von ca. 1.200 Euro monatlich. Ärzteversichert empfiehlt, die Versicherungssumme alle drei bis fünf Jahre zu überprüfen.
Quellen
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