Die BU-Wartezeit bezeichnet den Zeitraum nach Abschluss des Versicherungsvertrags, in dem bei bestimmten Erkrankungen noch kein oder nur eingeschränkter Versicherungsschutz besteht. Viele BU-Tarife sehen allgemeine Wartezeiten von drei Monaten vor; bei psychischen Erkrankungen, Rückenerkrankungen oder bestimmten Vorerkrankungen verlängern Versicherer die Wartezeit mitunter auf drei Jahre oder schließen diese Ursachen komplett aus.
Bedeutung für Ärzte
Ärzte stehen beim Thema BU-Wartezeit vor einem besonderen Dilemma: Burnout und psychische Erkrankungen sind die häufigsten BU-Ursachen im Arztberuf. Wenn ein Versicherer eine dreijährige Wartezeit für psychische Erkrankungen vereinbart oder einen Ausschluss für bereits vorhandene psychische Vorbelastungen aufnimmt, fehlt genau an dieser kritischen Stelle der Schutz. Wichtig ist deshalb, beim Vertragsabschluss alle Gesundheitsfragen vollständig und korrekt zu beantworten; eine vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung kann dazu führen, dass der Versicherer im Leistungsfall zurücktritt.
Abgrenzung
Die Wartezeit ist von der Karenzzeit zu unterscheiden: Die Wartezeit läuft ab Vertragsabschluss und definiert, wann Versicherungsschutz erstmals entsteht. Die Karenzzeit beginnt erst nach Eintritt des Versicherungsfalls und bestimmt, ab wann die Rente fließt. Beide Fristen können im selben Vertrag nebeneinander bestehen.
Beispiel
Ein 30-jähriger Arzt schließt eine BU-Versicherung ab, in der für psychische Erkrankungen eine Wartezeit von 36 Monaten vereinbart ist. Bereits im zweiten Monat nach Vertragsabschluss erleidet er einen schweren Burnout. Der Versicherer verweigert die Leistung mit Verweis auf die laufende Wartezeit. Ärzteversichert empfiehlt, Tarife mit möglichst kurzen oder keinen Wartezeiten für psychische Erkrankungen zu wählen.
Quellen
- Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV)
- BaFin – Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
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