Das Budget im GKV-Vertrag bezeichnet das jährlich vereinbarte Gesamtvolumen der Vergütung, das einer Kassenärztlichen Vereinigung für die ambulante Versorgung ihrer Region zur Verfügung steht. Es wird als morbiditätsbedingtes Gesamtvermögen (MGV) bezeichnet und auf die einzelnen Arztgruppen und Praxen nach Quoten aufgeteilt. Leistungen, die über das zugeteilte Budget hinausgehen, werden in der Regel mit einem geringeren Punktwert vergütet oder ganz abgestaffelt.

Bedeutung für Ärzte

Das GKV-Budget hat direkte Auswirkungen auf das tatsächlich ausgezahlte Honorar. Eine Praxis kann mehr Leistungen erbringen, als das Budget erlaubt, und erhält dafür kaum oder keine Vergütung. Besonders betroffen sind Praxen, die im laufenden Quartal schnell ihre Budgetquote ausschöpfen. Extrabudgetäre Leistungen (z. B. Impfungen, bestimmte Präventionsleistungen) werden hingegen außerhalb des Budgets vergütet. Die Kenntnis des eigenen Praxisbudgets und der Quartalsentwicklung ist essenziell für eine wirtschaftliche Praxisführung.

Abgrenzung

Das GKV-Budget ist vom Richtgrößenvolumen für Arzneimittelverordnungen zu unterscheiden, das ein separates Steuerungsinstrument darstellt und bei Überschreitung zu Regressen führen kann. Auch die Gesamtvergütung (vereinbart zwischen KV und Krankenkassen) ist der Oberbegriff, während das individuelle Praxisbudget eine davon abgeleitete Größe ist. Sondervergütungen aus Selektivverträgen (§ 73b, § 140a SGB V) fließen nicht in das GKV-Budget ein.

Beispiel

Ein Allgemeinarzt hat im ersten Quartal 80 Prozent seines Quartalsbudgets im Januar und Februar ausgeschöpft. Die im März erbrachten Leistungen werden nur noch mit einem stark reduzierten Punktwert vergütet. Er überprüft seine Leistungsverteilung und versucht, nicht-dringliche Termine gleichmäßiger über das Quartal zu verteilen. Ärzteversichert empfiehlt, die Quartalsabrechnung regelmäßig mit dem KV-Abrechnungsservice abzugleichen.

Quellen

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