Das Budgetjahr bezeichnet in der kassenärztlichen Versorgung den zwölfmonatigen Planungs- und Abrechnungszeitraum, innerhalb dessen die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) mit den Krankenkassen die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung (MGV) für die ambulante Versorgung aushandeln und auf die einzelnen Vertragsärzte und Fachgruppen verteilen. Das Budgetjahr deckt sich in der Regel mit dem Kalenderjahr.

Bedeutung für Ärzte

Die jährliche Budgetverhandlung zwischen KV und Krankenkassen bestimmt unmittelbar den Punktwert, zu dem Leistungen vergütet werden. Steigt die Zahl der Versicherten oder die Morbidität in einer Region, kann die KV eine höhere Gesamtvergütung aushandeln. Für einzelne Praxen ist das Budgetjahr relevant bei der Jahresplanung für Investitionen und Personalkosten, da das Honorarvolumen des Folgejahres erst nach Abschluss der Verhandlungen feststeht. Änderungen im EBM, die das Budgetjahr betreffen, werden typischerweise zum 1. Januar und 1. April wirksam.

Abgrenzung

Das Budgetjahr ist nicht identisch mit dem Steuerjahr oder dem Wirtschaftsjahr der Praxis, auch wenn sie alle drei das Kalenderjahr abbilden. Im Gegensatz zur Gesamtvergütung, die kollektiv zwischen KV und Krankenkassen ausgehandelt wird, bezieht sich das Praxisbudget auf die der einzelnen Praxis zugeteilte Honorarquote. Quartalsbezogene Abrechnungen und Abschlagszahlungen der KV sind Teil des Budgetjahrablaufs.

Beispiel

Eine KV schließt für das kommende Budgetjahr eine um drei Prozent erhöhte Gesamtvergütung mit den Krankenkassen ab, weil der Morbiditätsfaktor gestiegen ist. Für die Allgemeinarztpraxen in der Region steigt der effektive Punktwert leicht, was zu einem höheren Quartalshonorar führt. Ärzteversichert empfiehlt, Honorarveränderungen im Budgetjahr bei der Liquiditätsplanung zu berücksichtigen.

Quellen

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