Burnout bei Ärzten bezeichnet einen Zustand chronischer Erschöpfung, Depersonalisierung und reduzierter persönlicher Leistungsfähigkeit, der sich aus anhaltender beruflicher Überlastung entwickelt. Obwohl Burnout als eigenständige Diagnose im ICD-11 unter Z73.0 kodiert ist, wird es in der BU-Versicherung häufig als psychische Erkrankung oder depressive Episode (ICD F32) anerkannt, wenn die Symptomatik die Berufsausübung dauerhaft einschränkt.

Bedeutung für Ärzte

Studien (u. a. Deutsche Ärzteblatt) zeigen, dass 40 bis 50 Prozent der Ärzte über ausgeprägte Burnout-Symptome berichten; Chirurgen, Anästhesisten und Ärzte in der Notaufnahme sind besonders betroffen. Burnout ist seit Jahren eine der häufigsten BU-Ursachen bei Ärzten; in manchen Analysen ist es die häufigste Einzelursache. Versicherungsrechtlich entscheidend ist, ob ein psychiatrisches Gutachten die dauerhafte Beeinträchtigung von mindestens 50 Prozent bestätigt. Tarife mit einer langen Wartezeit für psychische Erkrankungen können im Burnout-Fall die Leistung verweigern. Ärzteversichert prüft bei der Tarifberatung für Mediziner, ob psychische Erkrankungen vollwertig abgesichert sind.

Abgrenzung

Burnout ist von einer klinischen Depression (F32/F33), einer Anpassungsstörung (F43) und einer posttraumatischen Belastungsstörung (F43.1) abzugrenzen, auch wenn Überschneidungen häufig sind. Für die BU-Leistung ist die klinische Diagnose und die funktionierende Erkrankungsdokumentation entscheidend, weniger die Bezeichnung. Auch die Fähigkeit zur Remission unterscheidet Burnout konzeptionell von schweren chronischen Depressionen.

Beispiel

Ein Facharzt für Allgemeinmedizin nach 25 Jahren Praxistätigkeit leidet an chronischer Erschöpfung, kann keine Entscheidungen mehr treffen und gibt die Praxis auf. Sein Psychiater diagnostiziert eine schwere depressive Episode. Der BU-Versicherer erkennt auf Basis eines Gutachtens nach sechs Monaten die Berufsunfähigkeit an.

Quellen

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