Die Cannabis-Legalisierung (Praxis) bezeichnet die Auswirkungen des Konsumcannabisgesetzes (KCanG) vom April 2024 auf den Praxisalltag niedergelassener Ärzte. Mit dem KCanG wurden Besitz und Anbau bestimmter Cannabismengen für Erwachsene entkriminalisiert; medizinisches Cannabis bleibt weiterhin verschreibungspflichtig und unterliegt dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG), jedoch gelten erleichterte Zugangsregelungen.

Bedeutung für Ärzte

Ärzte dürfen medizinisches Cannabis weiterhin nach BtMG auf BtM-Rezept verschreiben, sofern eine anerkannte Indikation (z. B. chronischer Schmerz, Spastik, Übelkeit bei Chemotherapie) vorliegt und andere Therapien ausgeschöpft oder unzureichend sind. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten unter bestimmten Voraussetzungen; seit Januar 2024 entfällt die vorherige Genehmigungspflicht bei GKV-Patienten, was die Verschreibung vereinfacht. Für Ärzte entstehen Dokumentationspflichten gemäß § 13 BtMG sowie Aufklärungspflichten über Wechselwirkungen und Verkehrstüchtigkeit. Zudem müssen Gesprächsangebote für betroffene Patienten hinsichtlich des Freizeitgebrauchs im Praxiskontext behandelt werden.

Abgrenzung

Medizinisches Cannabis (nach BtMG) ist von Genusscannabis (nach KCanG, Besitz bis 25 g legal) zu unterscheiden. Ärzte verschreiben ausschließlich medizinisches Cannabis; sie haben keine Möglichkeit und keine Pflicht, Patienten beim Zugang zu legalem Genusscannabis zu beraten. Die ärztliche Schweigepflicht gilt auch im Umgang mit Informationen über Cannabiskonsum eines Patienten.

Beispiel

Ein Patient mit chronischem Rückenschmerz fragt seinen Hausarzt nach medizinischem Cannabis. Der Arzt prüft die Indikation, klärt über Nebenwirkungen und Fahruntauglichkeit auf, stellt ein BtM-Rezept aus und dokumentiert den Verlauf entsprechend. Ärzteversichert empfiehlt, die Berufshaftpflicht auf ausreichende Deckung für Cannabis-Verschreibungen zu überprüfen.

Quellen

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