Die Chronikerpauschale bezeichnet im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) eine Abrechnungsziffer, die für die kontinuierliche, koordinierte Betreuung von Patienten mit mindestens einer lang andauernden, lebensverändernden Erkrankung angesetzt werden kann. Sie honoriert den erhöhten Koordinations- und Dokumentationsaufwand bei chronisch kranken Patienten.
Bedeutung für Ärzte
Hausärzte betreuen einen Großteil ihrer Patienten dauerhaft wegen chronischer Erkrankungen wie Diabetes mellitus, koronarer Herzkrankheit oder COPD. Die Chronikerpauschale (GOP 03220 bzw. 03221 EBM) wird quartalsweise je Patient abgerechnet und setzt voraus, dass mindestens ein persönlicher Arzt-Patienten-Kontakt pro Quartal stattfindet. Für Ärzte ist die korrekte Dokumentation der Dauerdiagnose im Praxissystem essenziell, da die KV Plausibilitätsprüfungen durchführt. Ärzteversichert weist darauf hin, dass auch der Versicherungsschutz der Praxis, etwa eine Praxisausfallversicherung, auf die Patientenstruktur abgestimmt sein sollte.
Abgrenzung
Die Chronikerpauschale ist nicht zu verwechseln mit der hausärztlichen Versorgungspauschale (HVP), die für jeden GKV-Patienten im Quartal abrechenbar ist, unabhängig von einer Chronifizierung. Die Chronikerpauschale kommt zusätzlich zur HVP hinzu und setzt die Diagnose einer definierten Dauererkrankung voraus.
Praxisbeispiel
Eine Hausärztin betreut 350 Patienten mit Typ-2-Diabetes. Sie dokumentiert im Praxissystem für jeden dieser Patienten die ICD-10-Diagnose E11 als Dauerdiagnose und rechnet quartalsweise die GOP 03220 EBM ab. Die KV prüft stichprobenartig, ob die Kontaktpflicht erfüllt und die Diagnose plausibel codiert wurde. Fehler bei der Dauerdiagnosen-Dokumentation führen regelmäßig zu Rückforderungen.
Quellen
- Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV): EBM-Kommentar, Stand 2025.
- KV Bayern: Abrechnungsinfo Chronikerpauschale, 2024.
- Deutsches Institut für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI): ICD-10-GM, 2024.
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