Die Chronikerpauschale bezeichnet im EBM-System die Möglichkeit, für Patienten mit schwerwiegenden chronischen Erkrankungen eine zusätzliche Vergütung zu erhalten, die den erhöhten Betreuungsaufwand abbildet. Im aktuellen EBM ist dieser Aspekt über die Grundpauschalen (mit Zuschlag für Chroniker) sowie spezifische Zuschläge für Langzeitbetreuung abgebildet; darüber hinaus gibt es im Rahmen von Disease-Management-Programmen (DMP) eigenständige Pauschalen für chronisch kranke Patienten.
Bedeutung für Ärzte
Praxen mit einem hohen Anteil chronisch kranker Patienten (z. B. hausärztliche Praxen, Diabetologien, Nephrologie) profitieren von einer stabilen Honorarbasis durch Chroniker-bezogene Abrechnungsziffern. Im Hausarzt-EBM werden Patienten mit schwerem chronischem Verlauf über die Versorgungsbereichspauschale und den Chronikerzuschlag (03220/03221) abgerechnet. Voraussetzung ist eine dokumentierte, schwerwiegende chronische Erkrankung sowie das Vorliegen eines kontinuierlichen Arzt-Patienten-Kontakts über mindestens zwei Quartale. Zusätzliche DMP-Pauschalen kommen bei eingeschriebenen DMP-Patienten hinzu.
Abgrenzung
Die Chronikerpauschale im Sinne der regulären EBM-Abrechnung ist von den eigenständigen DMP-Vergütungen zu unterscheiden, die zusätzlich und nur bei DMP-eingeschriebenen Patienten anfallen. Auch die Zuzahlungsbefreiungsregelung für Chroniker nach § 62 SGB V (Belastungsgrenze 1 Prozent statt 2 Prozent des Bruttoeinkommens) ist eine Patientenregelung, keine Vergütungsregelung für Ärzte.
Beispiel
Ein Hausarzt betreut 320 Patienten mit schwerem Diabetes mellitus Typ 2. Für alle DMP-eingeschriebenen Patienten rechnet er pro Quartal sowohl den Chronikerzuschlag (EBM 03220) als auch die DMP-Dokumentationspauschale ab. Ärzteversichert empfiehlt, die Abrechnung in solchen Konstellationen regelmäßig mit dem KV-Berater zu überprüfen, um keine Pauschalen zu versäumen.
Quellen
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