Das Claims-made-Prinzip ist ein Deckungskonzept in der Berufshaftpflichtversicherung, bei dem der Versicherungsschutz nicht zum Zeitpunkt des Behandlungsfehlers, sondern dann einsetzt, wenn der Schadenersatzanspruch des Patienten während der laufenden Versicherungsperiode beim Versicherer angemeldet wird.

Bedeutung für Ärzte

Für niedergelassene Ärzte und Klinikärzte ist das Claims-made-Prinzip von hoher praktischer Bedeutung, weil medizinische Behandlungsfehler oft erst Jahre nach dem Eingriff rechtlich geltend gemacht werden. Wechselt ein Arzt den Versicherer oder gibt er seine Zulassung auf, entsteht eine Deckungslücke für Ansprüche, die nach Vertragsende erhoben werden. Ärzteversichert empfiehlt deshalb, beim Versichererwechsel auf eine Rückwärtsdeckung (Rückwärtsversicherung für Vorfälle vor Vertragsbeginn) und eine Nachmeldefrist (Tail-Deckung) zu achten.

Abgrenzung

Dem Claims-made-Prinzip gegenüber steht das Schadensereignisprinzip (Occurrence-Deckung), bei dem der Versicherungsschutz für alle Behandlungsfehler gilt, die während der Vertragslaufzeit entstanden sind, unabhängig davon, wann der Anspruch erhoben wird. In Deutschland war die Occurrence-Deckung lange Standard; heute nutzen viele Versicherer das Claims-made-Prinzip, das für den Versicherer kalkulierbarer ist.

Praxisbeispiel

Ein Chirurg betreibt eine Praxis und wechselt nach zehn Jahren den Haftpflichtversicherer. Drei Jahre nach dem Wechsel erhebt ein Patient einen Schadenersatzanspruch wegen einer Operation, die noch beim alten Versicherer stattfand. Ohne Tail-Deckung des alten Versicherers oder Rückwärtsdeckung beim neuen Anbieter besteht eine Deckungslücke. Der Arzt muss den Anspruch aus eigenen Mitteln bestreiten.

Quellen

  • Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV): Musterbedingungen Berufshaftpflicht Ärzte, 2024.
  • Hartmannbund: Leitfaden Haftpflichtversicherung für Ärzte, 2023.
  • Bundesärztekammer: Grundsätze der Berufshaftpflichtversicherung, 2022.

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