Crowdinvesting bezeichnet die kollektive Beteiligung einer großen Zahl von Investoren an einem Unternehmen oder Projekt über eine digitale Plattform, wobei die einzelnen Anleger typischerweise als Nachrangdarlehensgeber oder stille Gesellschafter auftreten und im Erfolgsfall eine Rendite erhalten.

Bedeutung für Ärzte

Für Ärzte mit verfügbarem Kapital kann Crowdinvesting eine Möglichkeit zur Portfoliodiversifikation darstellen, insbesondere in Gesundheits-Startups oder Immobilienprojekten. Da Ärzte häufig über ein höheres verfügbares Einkommen verfügen, sind sie eine attraktive Zielgruppe für Crowdinvesting-Plattformen. Typische Mindestanlagesummen liegen zwischen 500 und 10.000 Euro. Wichtig: Crowdinvesting-Beteiligungen sind in der Regel im Insolvenzfall der Gesellschaft nachrangig, das heißt, Anleger werden erst nach allen vorrangigen Gläubigern bedient. Das Totalverlustrisiko ist real.

Abgrenzung

Crowdinvesting unterscheidet sich von Crowdfunding (rein spendenbasiert, keine Renditeerwartung), von klassischen Aktienanlagen (Börsenhandel, höhere Liquidität) und von Private-Equity-Beteiligungen (institutionell, sehr hohe Mindestbeträge). Auch zu P2P-Krediten (Privatpersonen leihen einander Geld) ist eine klare Grenze zu ziehen: Beim Crowdinvesting handelt es sich um Unternehmensfinanzierung.

Beispiel

Eine Ärztin investiert 5.000 Euro über eine Crowdinvesting-Plattform in ein Medizintechnik-Startup. Nach drei Jahren erhält sie laut Nachrangdarlehensvertrag 6 Prozent Zinsen pro Jahr. Geht das Unternehmen jedoch insolvent, verliert sie ihren Einsatz vollständig, da sie als Nachranggläubigerin eingestuft ist.

Ärzteversichert empfiehlt, Crowdinvesting nur als kleinen Bestandteil eines breit diversifizierten Anlageportfolios zu nutzen und vor Investition die Plattform-Bonität und Prospektpflichten zu prüfen.

Quellen: Vermögensanlagengesetz (VermAnlG), BaFin-Merkblatt Crowdinvesting, Finanztest Crowdinvesting-Ratgeber.

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