Crowdinvesting bezeichnet die Beteiligung vieler Anleger über digitale Plattformen an Unternehmen, Immobilienprojekten oder Startups, wobei die Beteiligung typischerweise in Form von Nachrangdarlehen oder partiarischen Darlehen erfolgt. Im Gegensatz zu klassischen Bankdarlehen wird der Kreditgeber direkt mit dem Projekt verbunden; er erhält dafür Zinsen von oft 5 bis 10 Prozent jährlich, trägt aber auch das volle Ausfallrisiko.

Bedeutung für Ärzte

Ärzte mit einem Anlageinteresse an Immobilien oder innovativen Unternehmen können Crowdinvesting als Beimischung in ihr Portfolio erwägen. Die niedrige Mindestanlage (oft ab 500 Euro) ermöglicht breite Streuung über mehrere Projekte. Wichtig zu verstehen: Nachrangdarlehen sind im Insolvenzfall des Projekts nachrangig zu bedienen, was bedeutet, dass Anleger bei Misserfolg ihren gesamten Einsatz verlieren können. Die BaFin reguliert Plattformen ab einem Volumen über 6 Millionen Euro; darunter können auch Anlagen ohne Prospektpflicht angeboten werden, was das Risiko erhöht.

Abgrenzung

Crowdinvesting ist von Crowdfunding (spendenbasierte oder belohnungsbasierte Finanzierung ohne Renditeerwartung) zu unterscheiden. Auch direktes Immobilieninvestment oder offene Immobilienfonds folgen anderen Risiko-Rendite-Profilen und regulatorischen Rahmenbedingungen. Nachrangdarlehen sind zudem keine Wertpapiere im Sinne des WpHG und unterliegen daher anderen Anlegerschutzregeln als börsennotierte Fonds.

Beispiel

Ein Arzt investiert 2.000 Euro über eine Crowdinvesting-Plattform in ein Wohnbauprojekt mit 7 Prozent Verzinsung über drei Jahre. Nach Projektabschluss erhält er 2.420 Euro zurück. Jedoch erleidet ein anderes Projekt seiner Plattform Insolvenz; sein Einsatz von 1.000 Euro geht verloren. Ärzteversichert empfiehlt, Crowdinvesting auf höchstens 5 bis 10 Prozent des Gesamtportfolios zu begrenzen.

Quellen

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