Cybersicherheit in der Arztpraxis bezeichnet die Gesamtheit aller technischen, organisatorischen und personellen Maßnahmen, die dazu dienen, die IT-Systeme, Netzwerkinfrastruktur und gespeicherten Patientendaten vor digitalen Angriffen, unbeabsichtigtem Datenverlust und unbefugtem Zugriff zu schützen. Sie ist gleichzeitig eine gesetzliche Pflicht (§ 75b SGB V für Kassenarztpraxen) und eine wirtschaftliche Notwendigkeit.
Bedeutung für Ärzte
Das BSI und die KBV haben gemeinsam Praxisleitfäden zur IT-Sicherheit veröffentlicht, die Mindestsicherheitsanforderungen für Vertragsarztpraxen definieren: aktuelle Virenschutzlösungen, regelmäßige Datensicherungen nach der 3-2-1-Regel (drei Kopien, zwei Medien, eine offline), verschlüsselte E-Mail-Kommunikation, Zugangskontrolle mit sicheren Passwörtern und Zwei-Faktor-Authentifizierung sowie Mitarbeiterschulungen. Seit dem TI-Anschluss sind Praxen verpflichtet, ihren Konnektor und ihre Geräte nach den Sicherheitsvorgaben der gematik zu betreiben. Verstöße können zu Honorarkürzungen und DSGVO-Bußgeldern führen.
Abgrenzung
Cybersicherheit ist ein breiteres Konzept als der technische Virenschutz: Sie umfasst auch physische Sicherheit (Zugangskontrolle zu Serverräumen), Passwortrichtlinien und Notfallpläne. Die Cyberversicherung ergänzt die präventive Cybersicherheit; sie deckt finanzielle Schäden ab, wenn Angriffe trotzdem erfolgreich sind.
Beispiel
Eine Gynäkologin führt nach einem BSI-Leitfaden einen Sicherheits-Check durch: Sie findet veraltete Windows-10-Installationen ohne aktuelle Updates. Sie beauftragt einen IT-Dienstleister mit dem Update-Management und richtet automatische tägliche Datensicherungen auf eine externe Festplatte und zusätzlich in eine verschlüsselte Cloud ein. Ärzteversichert empfiehlt, Cybersicherheitsmaßnahmen und Cyberversicherung als Einheit zu betrachten.
Quellen
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