Cybersicherheit in der Arztpraxis bezeichnet die Gesamtheit technischer und organisatorischer Maßnahmen, die Patientendaten, Praxissoftware und medizinische Geräte vor unbefugtem Zugriff, Datenverlust, Ransomware-Angriffen und anderen Cyberbedrohungen schützen.

Bedeutung für Ärzte

Arztpraxen gehören laut BSI zu den bevorzugten Angriffszielen von Cyberkriminellen, da sie hochsensible Gesundheitsdaten verarbeiten. Nach der DSGVO und dem SGB V sind Ärzte verpflichtet, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen (TOMs) zum Schutz von Patientendaten einzuführen. Ein Ransomware-Angriff kann den Praxisbetrieb für Tage oder Wochen lahmlegen und zu empfindlichen Bußgeldern führen. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat mit der IT-Sicherheitsrichtlinie spezifische Mindestanforderungen für Vertragsarztpraxen definiert, die seit 2021 verpflichtend gelten.

Abgrenzung

Cybersicherheit ist breiter als reiner Datenschutz: Während der Datenschutz die rechtmäßige Verarbeitung personenbezogener Daten regelt, umfasst Cybersicherheit zusätzlich die technische Betriebsstabilität (Verfügbarkeit) und den Schutz vor Sabotage. Eine Cyberversicherung (auch IT-Haftpflicht) deckt finanzielle Schäden durch Cyberangriffe ab, ersetzt aber keine präventiven Sicherheitsmaßnahmen.

Beispiel

Eine Hausarztpraxis installiert nach einem BSI-Check eine Firewall, verschlüsselt alle Patientenakten, schult Mitarbeiter zur Erkennung von Phishing-E-Mails und schließt eine Cyberversicherung ab. Als sechs Monate später ein Ransomware-Angriff erfolgt, wird das System über ein Backup schnell wiederhergestellt und der finanzielle Schaden durch die Versicherung gedeckt.

Ärzteversichert berät Praxisinhaber zur optimalen Kombination aus IT-Sicherheitsmaßnahmen und einer leistungsstarken Cyberversicherung, die speziell auf die Anforderungen von Arztpraxen zugeschnitten ist.

Quellen: BSI IT-Grundschutz, KBV IT-Sicherheitsrichtlinie 2021, DSGVO Art. 32, SGB V § 291e.

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