Die D&O-Versicherung (Directors and Officers Liability Insurance) ist eine Managerhaftpflichtversicherung, die leitende Organe wie Geschäftsführer, Vorstände und Aufsichtsräte vor persönlichen Schadensersatzansprüchen schützt, die aus behaupteten Pflichtverletzungen in ihrer Leitungsfunktion entstehen.

Bedeutung für Ärzte

Für Ärzte ist die D&O-Versicherung relevant, wenn sie als Geschäftsführer einer Medizinischen Versorgungszentrum-GmbH (MVZ), als ärztlicher Direktor einer Klinik oder als Vorstandsmitglied einer ärztlichen Gesellschaft tätig sind. In diesen Rollen haften sie persönlich und unbegrenzt für Managementfehler, die zum Schaden der Gesellschaft oder Dritter führen. Ohne D&O-Versicherung müssen solche Ansprüche aus dem Privatvermögen bedient werden. Typische versicherte Schadenszenarien sind fehlerhafte Personalentscheidungen, Liquiditätsmisswirtschaft oder Verstöße gegen Compliance-Vorgaben.

Abgrenzung

Die D&O-Versicherung ist klar von der Berufshaftpflichtversicherung zu trennen: Die Berufshaftpflicht deckt medizinische Behandlungsfehler gegenüber Patienten ab, während die D&O-Versicherung wirtschaftliche Managementfehler in der Leitungsfunktion abdeckt. Auch von der Betriebshaftpflicht unterscheidet sie sich: Letztere schützt das Unternehmen als juristische Person, nicht die handelnden Einzelpersonen.

Beispiel

Ein Arzt ist Geschäftsführer eines MVZ und entscheidet sich für eine kostspielige IT-Umstellung, die den Praxisbetrieb für Wochen lahmlegt. Die Gesellschafter machen ihn für den Ertragsausfall persönlich haftbar. Die D&O-Versicherung übernimmt die Verteidigungskosten und prüft den Schadensersatzanspruch.

Ärzteversichert analysiert für Ärzte in Leitungspositionen, ob eine D&O-Versicherung notwendig ist und empfiehlt passende Tarife mit ausreichender Deckungssumme.

Quellen: GmbHG § 43, AktG § 93, Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) D&O-Merkblatt.

Persönliche Beratung zu diesem Thema?

Kostenfreie Erstberatung anfragen →