Die D&O-Versicherung (Directors-and-Officers-Versicherung) ist eine Haftpflichtversicherung für Personen in Führungs- und Aufsichtspositionen, die sie vor persönlichen Vermögensschäden schützt, die durch angebliche oder tatsächliche Pflichtverletzungen in ihrer Funktion als Geschäftsführer, Vorstand oder leitende Angestellte entstehen. In der Arztwelt ist sie für Praxis-GmbH-Geschäftsführer, MVZ-Leiter und Ärzte in Aufsichtsräten von Krankenhausträgern relevant.
Bedeutung für Ärzte
Als GmbH-Geschäftsführer haftet ein Arzt nach § 43 GmbHG persönlich mit seinem gesamten Privatvermögen, wenn er seine Pflichten als Geschäftsführer verletzt. Typische Schadenszenarien: fehlerhafte Investitionsentscheidungen, unterlassene Insolvenzanmeldung, Verstöße gegen Steuer- und Sozialversicherungspflichten, fehlerhafte Buchführung. Die D&O-Versicherung übernimmt die Verteidigungskosten und berechtigte Schadensersatzansprüche bis zur vereinbarten Deckungssumme (typisch: 500.000 bis 3 Millionen Euro). Sie schützt sowohl gegen Ansprüche der Gesellschaft selbst (Innenhaftung) als auch Dritter (Außenhaftung).
Abgrenzung
Die D&O-Versicherung ist von der Berufshaftpflichtversicherung zu unterscheiden, die Schäden aus der ärztlichen Behandlungstätigkeit abdeckt. Die Berufshaftpflicht deckt keine Managementfehler; die D&O deckt keine Behandlungsfehler. Beide Deckungen sind für GmbH-Praxisinhaber getrennt abzuschließen. Ärzteversichert empfiehlt, beim Aufbau einer Praxis-GmbH D&O und Berufshaftpflicht gemeinsam zu planen.
Beispiel
Ein Arzt führt eine MVZ-GmbH und trifft eine Investitionsentscheidung, die zu erheblichen Verlusten führt. Die GmbH macht gegen ihn persönliche Schadensersatzansprüche von 200.000 Euro geltend. Die D&O-Versicherung prüft den Fall, übernimmt die Anwaltskosten und zahlt im anerkannten Schadenfall die Entschädigung.
Quellen
- Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV)
- BaFin – Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
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