Die Debt-Service-Coverage-Ratio (DSCR, auf Deutsch: Schuldendienstdeckungsgrad) ist eine betriebswirtschaftliche Kennzahl, die das Verhältnis des operativen Cashflows (oder EBITDA) zu den jährlichen Schuldendienstverpflichtungen (Zinsen plus Tilgung) ausdrückt. Sie zeigt, wie viele Male der erwirtschaftete Cashflow ausreicht, um den Schuldendienst zu decken. Eine DSCR von 1,0 bedeutet, dass der Cashflow gerade eben ausreicht.

Bedeutung für Ärzte

Banken verlangen bei Praxiskrediten in der Regel eine DSCR von mindestens 1,2 bis 1,5, um einen ausreichenden Puffer für unvorhergesehene Erlöseinbrüche (z. B. Krankheit des Praxisinhabers, KV-Honorarkürzungen) zu gewährleisten. Formel: DSCR = Netto-Betriebseinkommen / Jährlicher Schuldendienst. Beispiel: Ein Arzt erzielt 120.000 Euro Nettoeinkommen und hat 80.000 Euro Schuldendienst jährlich; DSCR = 1,5, was eine solide Bonität signalisiert. Bei einem Praxiskauf mit hohem Darlehensanteil sollte die DSCR frühzeitig kalkuliert werden, um Engpässe zu vermeiden.

Abgrenzung

Die DSCR ist eine dynamische Liquiditätskennzahl und unterscheidet sich von statischen Bilanzkennzahlen wie der Eigenkapitalquote oder der Schuldentilgungsdauer. Sie wird primär zur Beurteilung der kurzfristigen Schuldendienstfähigkeit verwendet, sagt aber nichts über die Vermögenssubstanz der Praxis aus.

Beispiel

Eine Ärztin übernimmt eine Praxis für 350.000 Euro, finanziert mit 280.000 Euro Darlehen. Bei einem Zinssatz von 4 Prozent und 10 Jahren Laufzeit beträgt der Jahresschuldendienst ca. 34.000 Euro. Ihr geplantes Nettoeinkommen von 90.000 Euro ergibt eine DSCR von 2,65, was die Bank problemlos akzeptiert. Ärzteversichert empfiehlt, bei Praxisübernahmen DSCR und Liquiditätsreserven gemeinsam zu planen.

Quellen

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