Der Deckungsbeitrag (DB) in der Arztpraxis bezeichnet die Differenz zwischen den Erlösen einer Leistung oder Leistungsgruppe und den ihr direkt zurechenbaren variablen Kosten, also dem Betrag, der zur Deckung der Praxis-Fixkosten und zur Erzielung eines Gewinns beiträgt.
Bedeutung für Ärzte
Die Deckungsbeitragsrechnung hilft Praxisinhabern zu verstehen, welche Leistungen wirtschaftlich sinnvoll sind und welche möglicherweise quersubventioniert werden müssen. In der Praxis können IGeL-Leistungen, GOÄ-Honorare und Kassenvergütungen (EBM) sehr unterschiedliche Deckungsbeiträge aufweisen. Ein positiver Deckungsbeitrag bedeutet, dass die Leistung einen Beitrag zur Deckung der laufenden Praxiskosten (Miete, Personal, Versicherungen) leistet. Ein negativer Deckungsbeitrag signalisiert, dass die Leistung unter den Selbstkosten abgerechnet wird. Besonders im Rahmen der Praxisbewertung bei Verkauf oder Übergabe ist die Deckungsbeitragsanalyse ein wichtiges Instrument.
Abgrenzung
Der Deckungsbeitrag ist von der Gewinnmarge zu unterscheiden: Die Gewinnmarge bezieht alle Kosten (fix und variabel) ein, während der Deckungsbeitrag nur die variablen Kosten berücksichtigt. Außerdem unterscheidet sich der Deckungsbeitrag vom Rohertrag (Umsatz minus Wareneinsatz), der im Handel gebräuchlich ist, aber in Arztpraxen weniger direkt anwendbar.
Beispiel
Eine Praxis berechnet den Deckungsbeitrag ihrer Ultraschall-Untersuchungen: Erlös pro Untersuchung 35 Euro, variable Kosten (Gel, Hygienematerial, anteiliger Geräteunterhalt) 5 Euro, Deckungsbeitrag 30 Euro. Bei 200 Untersuchungen pro Monat ergibt sich ein monatlicher Deckungsbeitrag von 6.000 Euro für die Deckung von Miete, Personal und anderen Fixkosten.
Ärzteversichert empfiehlt, die Deckungsbeitragsanalyse regelmäßig im Rahmen des Praxis-Controllings durchzuführen, um wirtschaftliche Schwachstellen frühzeitig zu erkennen.
Quellen: BÄK Praxismanagement-Handbuch, KBV Wirtschaftlichkeitsanalysen für Praxen, Betriebswirtschaftslehre Grundlagen (Varian).
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