Die Deckungssumme bezeichnet den vertraglich vereinbarten Höchstbetrag, den der Versicherer im Versicherungsfall je Schaden oder je Versicherungsjahr (Jahreshöchstleistung) zur Verfügung stellt. Sie ist die entscheidende Größe bei der Frage, ob ein Versicherungsvertrag im Ernstfall tatsächlich ausreicht, um Schadensersatzansprüche vollständig zu befriedigen.

Bedeutung für Ärzte

Die Ärztekammern der Länder schreiben in ihren Berufsordnungen Mindestdeckungssummen für die ärztliche Berufshaftpflicht vor, die je nach Fachgebiet variieren. Für Allgemeinärzte liegen typische Mindestdeckungssummen bei 3 bis 5 Millionen Euro je Schadensfall; für Chirurgen, Gynäkologen oder Anästhesisten bei bis zu 10 Millionen Euro. In schweren Schadensfällen (Dauerbehinderung eines Patienten, Schmerzensgeld, lebenslange Rentenzahlung) können Ansprüche schnell mehrere Millionen Euro übersteigen. Eine Unterversicherung bedeutet, dass der Arzt nach Ausschöpfung der Deckungssumme persönlich mit seinem Privatvermögen haftet.

Abgrenzung

Die Deckungssumme ist von der Versicherungssumme zu unterscheiden, die in anderen Sparten (z. B. Lebensversicherung) eine fixe Auszahlungssumme ohne Schadensnachweis beschreibt. In der Haftpflichtversicherung bestimmt die Deckungssumme die Obergrenze der tatsächlichen Schadensregulierung; reale Kosten unterhalb dieser Grenze werden vollständig erstattet. Ärzteversichert analysiert für Ärzte, ob die vereinbarte Deckungssumme dem tatsächlichen Risikoprofil entspricht.

Beispiel

Ein Chirurg hat eine Berufshaftpflicht mit 3 Millionen Euro Deckungssumme. Nach einem schweren Operationsfehler werden Schadensersatz und Rentenansprüche des Patienten auf 4,5 Millionen Euro beziffert. Die Versicherung zahlt maximal 3 Millionen Euro; die restlichen 1,5 Millionen Euro muss der Chirurg aus eigenem Vermögen leisten.

Quellen

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