Ein Selbstbehalt (englisch: Deductible) ist die vertraglich vereinbarte Eigenbeteiligung des Versicherungsnehmers an einem Schadensfall. Bei einem Selbstbehalt von 1.000 Euro trägt der Versicherte die ersten 1.000 Euro des Schadens selbst; darüber hinaus leistet die Versicherung bis zur vereinbarten Deckungssumme. Im Gegenzug für die Übernahme eines Selbstbehalts zahlt der Versicherungsnehmer eine niedrigere Prämie.
Bedeutung für Ärzte
In der ärztlichen Berufshaftpflichtversicherung sind Selbstbehalte weniger verbreitet als in anderen Versicherungssparten; viele Arztverträge sehen keinen oder nur einen sehr geringen Selbstbehalt vor. In der PKV als Versicherungsnehmer können Ärzte durch Wahltarife mit hohem Selbstbehalt (bis zu 3.000 Euro jährlich) ihre Prämie erheblich reduzieren und die Steuerersparnis nutzen. Bei der Betriebsunterbrechungsversicherung oder Sachversicherung für die Praxis kann ein Selbstbehalt von 500 bis 2.000 Euro die Jahresprämie um zehn bis 20 Prozent senken. Wichtig ist, dass der Selbstbehalt die eigene Liquiditätsreserve nicht überstrapaziert.
Abgrenzung
Der Selbstbehalt ist von der Franchise zu unterscheiden: Bei einer Franchise fällt der vereinbarte Betrag nur an, wenn der Schaden die Franchise-Grenze übersteigt; dann wird der Schaden vollständig erstattet. Beim klassischen Selbstbehalt hingegen trägt der Versicherungsnehmer immer den vereinbarten Anteil, auch wenn der Gesamtschaden sehr hoch ist.
Beispiel
Ein Arzt schließt eine Praxisinhaltsversicherung mit 1.000 Euro Selbstbehalt ab und spart dadurch 180 Euro Jahresprämie. Als ein Rohrbruch Praxisausstattung im Wert von 12.000 Euro beschädigt, erstattet die Versicherung 11.000 Euro; die 1.000 Euro Selbstbehalt trägt der Arzt selbst. Ärzteversichert empfiehlt, Selbstbehalte nur zu wählen, wenn ausreichend Liquiditätsreserven vorhanden sind.
Quellen
- Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV)
- BaFin – Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
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