Die degressive Abschreibung bezeichnet eine Abschreibungsmethode, bei der in den ersten Jahren höhere und in späteren Jahren niedrigere Abschreibungsbeträge vom Anschaffungswert abgezogen werden. Der Abschreibungssatz wird auf den jeweiligen Restbuchwert angewendet, nicht auf den ursprünglichen Anschaffungswert. Durch das Wachstumschancengesetz 2024 wurde die degressive AfA nach § 7 Abs. 2 EStG für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die zwischen dem 1.1.2020 und dem 31.12.2024 angeschafft wurden, mit dem 2,5-fachen der linearen Rate (maximal 25 Prozent) wieder eingeführt.
Bedeutung für Ärzte
Für Praxisinhaber bietet die degressive Abschreibung einen erheblichen steuerlichen Liquiditätsvorteil: Hohe Abschreibungen in den frühen Nutzungsjahren einer Investition mindern sofort den steuerpflichtigen Gewinn und damit die Steuerlast. Bei einer Medizinanlage für 60.000 Euro mit sieben Jahren Nutzungsdauer und einer degressiven Rate von 25 Prozent ergibt sich im ersten Jahr eine Abschreibung von 15.000 Euro statt nur 8.571 Euro bei linearer AfA. Der Steuervorteil beträgt je nach Steuersatz mehrere tausend Euro im ersten Jahr.
Abgrenzung
Die degressive Abschreibung ist von der linearen Abschreibung zu unterscheiden, bei der der Anschaffungswert gleichmäßig über die Nutzungsdauer verteilt wird. Steuerrechtlich war die degressive AfA von 2008 bis 2020 ausgesetzt und wurde für Anschaffungen ab 2020 wieder aktiviert. Für Gebäude und immaterielle Wirtschaftsgüter gilt weiterhin ausschließlich die lineare Abschreibung.
Beispiel
Eine Praxis kauft 2023 einen Ultraschallapparaten für 40.000 Euro. Mit degressiver Abschreibung (25 Prozent p.a.) wird im ersten Jahr 10.000 Euro abgeschrieben, im zweiten Jahr 7.500 Euro auf den Restbuchwert von 30.000 Euro usw. Im Vergleich zur linearen Methode (5 Jahre, 8.000 Euro p.a.) spart die Praxis im ersten Jahr ca. 2.000 Euro Steuerbelastung. Ärzteversichert empfiehlt, die Wahl zwischen linearer und degressiver AfA mit dem Steuerberater zu optimieren.
Quellen
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