Die degressive Abschreibung ist eine steuerliche Abschreibungsmethode, bei der Wirtschaftsgüter in den ersten Nutzungsjahren mit einem höheren Betrag und in späteren Jahren mit einem niedrigeren Betrag abgeschrieben werden, wodurch der Abschreibungsbetrag von Jahr zu Jahr sinkt.
Bedeutung für Ärzte
Für Praxisinhaber ist die degressive Abschreibung besonders vorteilhaft bei teuren Neuanschaffungen wie Ultraschallgeräten, Röntgenanlagen oder Praxismobiliar: In den ersten Jahren sind die Abschreibungsbeträge höher, was den steuerlichen Gewinn stärker mindert und die Liquidität schont. Nach dem Wachstumschancengesetz 2024 wurde die degressive AfA in Deutschland zeitlich befristet wieder eingeführt (20 Prozent degressiv für bewegliche Wirtschaftsgüter, die zwischen Oktober 2023 und Ende 2024 angeschafft wurden). Im Rahmen der Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) können Praxisinhaber den günstigsten Abschreibungsplan wählen.
Abgrenzung
Die degressive Abschreibung unterscheidet sich von der linearen Abschreibung (gleichmäßige Verteilung über die Nutzungsdauer) und der Sonderabschreibung nach § 7g EStG (einmalig erhöhte Abschreibung für kleine Betriebe). Die geometrisch-degressive Methode (fester Prozentsatz vom Restbuchwert) ist die gebräuchlichste Form und von der arithmetisch-degressiven Methode zu unterscheiden.
Beispiel
Eine Praxis kauft ein Ultraschallgerät für 30.000 Euro mit einer Nutzungsdauer von 5 Jahren. Bei linearer Abschreibung: 6.000 Euro pro Jahr. Bei 20 Prozent degressiver Abschreibung: Jahr 1: 6.000 Euro, Jahr 2: 4.800 Euro, Jahr 3: 3.840 Euro, Jahr 4: 3.072 Euro, Jahr 5: 2.457 Euro. In den ersten Jahren ist die steuerliche Entlastung höher.
Ärzteversichert empfiehlt, steuerliche Abschreibungsoptionen stets mit einem Steuerberater zu besprechen, da die aktuellen gesetzlichen Regelungen zeitlich begrenzt sein können.
Quellen: EStG § 7 (Abschreibung), Wachstumschancengesetz 2024, BMF-Schreiben zur AfA-Tabelle.
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