Demenz bezeichnet eine progressive neurodegenerative Erkrankung, bei der kognitive Fähigkeiten wie Gedächtnis, Sprache, Orientierung und Urteilsvermögen zunehmend verloren gehen. Im Rahmen der Pflegegradermittlung nach dem Neuen Begutachtungsassessment (NBA) wird die kognitive Beeinträchtigung als eigenständiges Modul (Modul 2: Kognitive und kommunikative Fähigkeiten) mit erheblichem Gewicht bewertet.
Bedeutung für Ärzte
Niedergelassene Ärzte spielen eine Schlüsselrolle bei der Pflegegradbeantragung von Demenzpatienten: Sie stellen Atteste und Befundberichte für den Medizinischen Dienst (MD) aus, beschreiben Krankheitsverlauf und Alltagseinschränkungen und können auf eine sachgerechte Begutachtung hinwirken. Demenzpatienten erhalten im NBA typischerweise Pflegegrad 2 (leichte Demenz), Pflegegrad 3 bis 4 (mittelschwere Demenz) oder Pflegegrad 5 (schwerste Demenz). Ab Pflegegrad 2 stehen Leistungen der Pflegeversicherung zur Verfügung; bei Pflegegrad 5 beträgt der Pflegegeld-Betrag 947 Euro monatlich (2024). Für Demenzpatienten zuhause gibt es zusätzlich den Entlastungsbetrag von 125 Euro monatlich.
Abgrenzung
Demenz ist von anderen kognitiven Beeinträchtigungen wie leichter kognitiver Störung (MCI) zu unterscheiden, die ebenfalls in das NBA einfließen können, aber meist zu niedrigeren Pflegegraden führen. Auch die Depression und andere psychische Erkrankungen werden im NBA in Modul 6 (Gestaltung des Alltagslebens) bewertet und können Pflegegrad-relevant sein.
Beispiel
Ein Hausarzt dokumentiert bei einem 78-jährigen Patienten eine mittelschwere Alzheimer-Demenz mit Orientierungsverlust und erhöhter Weglauftendenz. Im MD-Gutachten ergibt sich ein Pflegegrad 4. Der Patient und seine Angehörigen erhalten monatlich 1.612 Euro Pflegegeld oder Pflegesachleistungen bis zu 1.612 Euro. Ärzteversichert empfiehlt, Ärzte auf die Bedeutung vollständiger Befundberichte bei Pflegegradanträgen hinzuweisen.
Quellen
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