Der Dienstwagen eines Arztes bezeichnet ein Kraftfahrzeug, das zur betrieblichen Nutzung (Hausbesuche, Fortbildungsfahrten, Fahrt zu Zweigpraxen) dem Betriebsvermögen der Praxis zugeordnet wird und dessen Kosten als Betriebsausgaben abgesetzt werden können. Wird das Fahrzeug auch privat genutzt, entsteht ein geldwerter Vorteil, der versteuert werden muss.
Bedeutung für Ärzte
Für die private Nutzung eines Betriebsfahrzeugs stehen zwei Methoden zur Auswahl: die 1-Prozent-Regelung (monatlich 1 Prozent des Bruttolistenpreises als geldwerter Vorteil, bei Elektrofahrzeugen 0,25 Prozent) oder das Fahrtenbuch (lückenlose Aufzeichnung aller Fahrten zur exakten Aufteilung in betrieblich und privat). Bei einem PKW mit 50.000 Euro Bruttolistenpreis ergibt die 1-Prozent-Regelung einen monatlichen Sachbezug von 500 Euro, der mit dem persönlichen Steuersatz zu versteuern ist. Bei überwiegend betrieblicher Nutzung ist das Fahrtenbuch oft günstiger; bei hoher Privatnutzung die Pauschalregelung.
Abgrenzung
Der Dienstwagen als Betriebsfahrzeug ist vom privaten Kfz zu unterscheiden, das nur dann als Betriebsausgabe geltend gemacht werden kann, wenn es dem Betriebsvermögen zugeordnet wird (betriebliche Nutzung über 50 Prozent). Der Dienstwagen für Mitarbeiter folgt denselben Grundregeln, wird aber lohnsteuerrechtlich beim Mitarbeiter erfasst.
Beispiel
Ein Hausarzt fährt mit seinem Praxisfahrzeug (Listenpreis 45.000 Euro) täglich zu Hausbesuchen und ab und zu privat. Er wählt die 1-Prozent-Regelung: 450 Euro monatlicher Sachbezug werden mit seinem persönlichen Steuersatz von 42 Prozent versteuert; das ergibt ca. 189 Euro monatliche Steuerlast. Alle Fahrzeugkosten sind Betriebsausgaben. Ärzteversichert empfiehlt, Fahrtenbuch und 1-Prozent-Methode jährlich zu vergleichen.
Quellen
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