Das DiGA-Verzeichnis ist die öffentlich zugängliche Datenbank des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), in der alle zugelassenen digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGAs) gelistet sind, die Ärzte und Psychotherapeuten auf Kassenrezept verordnen dürfen. Es enthält Angaben zu Indikation, Produktname, Hersteller, Evidenz und der für die Verordnung notwendigen Pharmazentralnummer (PZN).

Bedeutung für Ärzte

Das DiGA-Verzeichnis ist für verordnende Ärzte der zentrale Nachschlageort: Nur dort gelistete DiGAs können zu Lasten der GKV verordnet werden. Das BfArM unterscheidet zwischen vorläufig aufgenommenen DiGAs (noch in der Erprobungsphase, ein Jahr Verordnungsfähigkeit) und dauerhaft aufgenommenen DiGAs (nachgewiesener Nutzen). Stand 2024 sind über 50 DiGAs verzeichnet, darunter Anwendungen für Diabetes, Depression, Angsterkrankungen und Tinnitus. Ärzte können das Verzeichnis unter diga.bfarm.de abrufen und nach Indikation suchen.

Abgrenzung

Das DiGA-Verzeichnis ist nicht identisch mit dem allgemeinen Verzeichnis der Medizinprodukte der Klasse I; DiGAs müssen ein spezifisches Prüfverfahren (DiGAV) bestehen. Gesundheits-Apps ohne BfArM-Zulassung sind keine DiGAs und nicht auf Kassenkosten verordnungsfähig, auch wenn sie vergleichbare Funktionen haben.

Beispiel

Ein Neurologe sucht eine DiGA für einen Patienten mit chronischem Tinnitus. Im DiGA-Verzeichnis findet er „Kalmeda" (Tinnitus-App), dauerhaft aufgenommen, Pfeil-nach-oben-Symbol für positiven Nutzensnachweis. Er stellt das Rezept mit der entsprechenden PZN aus. Ärzteversichert empfiehlt, das DiGA-Verzeichnis regelmäßig auf neue Einträge zu prüfen, da laufend neue Anwendungen aufgenommen werden.

Quellen

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