Digital Health Application (DiGA) ist der englischsprachige Begriff für die in Deutschland nach dem Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) regulierten digitalen Gesundheitsanwendungen. Er wird vor allem im internationalen Kontext und in wissenschaftlichen Publikationen verwendet, wenn das deutsche Konzept der „App auf Rezept" im Ausland erklärt wird. Inhaltlich ist DiGA und „digitale Gesundheitsanwendung" synonym.
Bedeutung für Ärzte
Deutschland war mit dem DiGA-Konzept weltweit Pionier bei der systematischen Erstattung digitaler Therapie-Apps durch gesetzliche Krankenversicherer. International wird das deutsche Modell in Fachliteratur und bei WHO-Berichten als Referenzmodell zitiert. Für Ärzte, die an internationalen Projekten oder Studien zu Digital Health teilnehmen, ist der Begriff „DiGA" im englischsprachigen Kontext verständlich ohne weitere Erklärung. Voraussetzungen für die DiGA-Zulassung sind: CE-Kennzeichnung als Medizinprodukt der Klasse I oder IIa, Nachweis positiver Versorgungseffekte und Datensicherheit nach DSGVO/BSI-Grundschutz.
Abgrenzung
Digital Health Application als Begriff ist nicht mit dem allgemeinen Begriff „Digital Health App" zu verwechseln, der alle mHealth-Anwendungen umfasst. Nur BfArM-gelistete DiGAs sind auf Kassenrezept verordnungsfähig. Internationale Gesundheits-Apps, auch wenn technisch identisch, sind ohne BfArM-Zulassung keine DiGAs.
Beispiel
Ein Arzt präsentiert auf einem internationalen Kongress das deutsche DiGA-Modell. Er erklärt, dass Digital Health Applications in Deutschland durch ein Fast-Track-Verfahren beim BfArM zugelassen werden und dann kassenärztlich verordnet werden können. Ärzteversichert empfiehlt, bei DiGA-Verordnungen immer das aktuelle BfArM-Verzeichnis zu konsultieren.
Quellen
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