Das Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) ist ein deutsches Bundesgesetz, das am 19. Dezember 2019 in Kraft getreten ist und wesentliche Grundlagen für die Digitalisierung der Gesundheitsversorgung geschaffen hat. Es führte unter anderem die Verordnungsfähigkeit digitaler Gesundheitsanwendungen (DiGA) durch Ärzte und Psychotherapeuten ein, verpflichtete Leistungserbringer zum Anschluss an die Telematikinfrastruktur (TI) und stärkte die Nutzung von Gesundheitsdaten zu Forschungszwecken.
Bedeutung für Ärzte
Das DVG hat den Praxisalltag in mehreren Punkten direkt beeinflusst: Vertragsärzte, die sich nicht fristgerecht an die TI anschließen, riskieren Honorarkürzungen. Die durch das DVG ermöglichte DiGA-Verordnung eröffnet neue Therapiemöglichkeiten. Zudem schuf das DVG die Grundlage für das Forschungsdatenzentrum Gesundheit, das pseudonymisierte GKV-Daten für wissenschaftliche Studien bereitstellt. Mit dem DVG wurde auch die Nutzung von Videosprechstunden und telemedizinischen Leistungen in der GKV-Regelversorgung ausgebaut.
Abgrenzung
Das DVG ist Teil einer Reihe von Digitalisierungsgesetzen im Gesundheitswesen: Das PDSG (Patientendaten-Schutz-Gesetz, 2020) und das DVPMG (Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungs-Gesetz, 2021) haben das DVG ergänzt und erweitert. Die elektronische Patientenakte (ePA) und das E-Rezept wurden durch nachfolgende Regelungen konkretisiert.
Beispiel
Dank DVG kann ein Hausarzt seinem Patienten mit chronischen Rückenschmerzen eine DiGA auf Rezept verordnen, die interaktive Übungen und Schmerztracking bietet, ohne dass der Arzt selbst die App bedienen muss. Ärzteversichert empfiehlt, die mit dem DVG eingeführten digitalen Verordnungsmöglichkeiten aktiv in die Patientenversorgung zu integrieren.
Quellen
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