Das Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) ist ein im November 2019 in Kraft getretenes deutsches Bundesgesetz, das unter anderem die rechtliche Grundlage für die Verordnung digitaler Gesundheitsanwendungen (DiGA) durch Ärzte schafft, die Vernetzung im Gesundheitswesen fördert und die Nutzung anonymisierter Gesundheitsdaten für die Forschung ermöglicht.

Bedeutung für Ärzte

Das DVG hat für Ärzte mehrere praktische Auswirkungen: Erstens können sie seither DiGAs als App auf Rezept verordnen, was einen neuen therapeutischen Baustein darstellt. Zweitens wurde mit dem DVG die Basis für einen verbesserten Datenaustausch zwischen Krankenkassen, Ärzten und Krankenhäusern geschaffen. Drittens verpflichtet das DVG Krankenkassen, bestimmte digitale Dienste anzubieten, was die Erwartungen von Patienten an ihre Praxis beeinflusst. Für niedergelassene Ärzte bedeutet dies, dass Patienten zunehmend nach digitalen Ergänzungsangeboten fragen.

Abgrenzung

Das DVG ist von späteren Gesetzen zur Digitalisierung abzugrenzen: Das Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungs-Gesetz (DVPMG) von 2021 ergänzte das DVG, und das KHZG (Krankenhauszukunftsgesetz) regelt die Digitalisierung von Krankenhäusern gesondert. Außerdem ist das DVG nicht mit dem PDSG (Patientendaten-Schutz-Gesetz) zu verwechseln, das speziell die elektronische Patientenakte regelt.

Beispiel

Nach Inkrafttreten des DVG führt eine Hausarztpraxis die Möglichkeit ein, DiGA-Verordnungen (Muster 16) auszustellen. Der Praxisinhaber informiert sich über das BfArM-Verzeichnis und schult seine Mitarbeiter zur administrativen Abwicklung, sodass Patienten nahtlos die Erstattung bei ihrer Kasse beantragen können.

Ärzteversichert beobachtet kontinuierlich gesetzliche Änderungen im Digitalgesundheitsbereich und informiert Ärzte über relevante Neuerungen, die ihren Praxisbetrieb betreffen.

Quellen: Digitale-Versorgung-Gesetz (BGBl. I S. 2562), BfArM DiGA-Verzeichnis, GKV-Spitzenverband DVG-Merkblatt, BMG Gesundheitsdigitalisierung.

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